Falsch herum parken: Bußgeld oder erlaubt?

Foto: GLady

Recht & Rat

„Die Parklücke liegt auf der anderen Straßenseite – also einfach im richtigen Moment rüber und falsch herum geparkt. Ist das aber erlaubt?“

 

In vielen Straßenzügen sieht man Autos, die entgegen der Fahrtrichtung stehen. Dieser Parkvorgang ist verboten. Eine Strafe von 15 Euro ist die Folge. Zum Parken darf nur der rechte Seiten- oder Parkstreifen benutzt werden. Gleiches gilt in aller Regel für das Halten.

Zwei Ausnahmen aber gibt es: In Einbahnstraßen dürfen Autofahrer auf beiden Seiten parken. Und sollten auf der rechten Seite Schienen verlegt sein, können Fahrer die andere Seite nutzen – so nicht ein Verkehrsschild das Parken dort ganz generell verhindert.

Auch wenn es also mitunter der einfachere Weg ist – zumindest beim Einparken: Lassen Sie es lieber, andernfalls begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die nicht nur Geld kostet, sondern auch den Straßenverkehr gefährden kann. (www.anwaltauskunft.de)


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