Rückgabe des Wohnungsschlüssels

Foto: cocoparisienne

Recht & Rat

„In Kürze ziehe ich aus meiner Mietwohnung aus. Bin ich verpflichtet, dem Vermieter auch die Schlüssel zurückzugeben, die ich für mich habe nachmachen lassen? Und was ist, wenn ein Schlüssel verloren gegangen ist?“

 

Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO: „Wenn Mieter ausziehen, müssen sie sicherstellen, dass der Vermieter alle Schlüssel zur Wohnung zurückerhält. Das gilt auch für nachgemachte Schlüssel. Kommt der Vermieter nicht für die Kosten der zusätzlichen Schlüssel auf, können Sie diese unbrauchbar machen.

Vorsicht: Wer die Schlüssel per Post an den Vermieter schickt, ist verantwortlich, falls sie verloren gehen. Für verlorene Schlüssel müssen Sie Schadenersatz leisten. Gegebenenfalls kann der Vermieter aus Sicherheitsgründen sogar den Einbau eines neuen Schlosses verlangen. Viele Privat-Haftpflichtversicherer bieten für den Verlust von Wohnungsschlüsseln Versicherungsschutz. Übergeben Sie am besten alle Schlüssel persönlich und lassen sich die Rückgabe schriftlich bestätigen.“

Quelle: ERGO-Versicherung


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