Ist „schlüsselfertig“ gleich „bezugsfertig“?

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Recht & Rat

Jochen S. fragte die D.A.S.: „Meine Frau und ich wollen ein Haus bauen. Die Baufirma soll ein schlüsselfertiges Haus auf unserem Baugrundstück errichten. Aber jetzt habe ich gelesen, dass ,schlüsselfertig‘ nicht dasselbe ist wie ,bezugsfertig‘. Was bedeutet das für uns?“

 

Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice): „,Schlüsselfertig‘ bedeutet in der Tat nicht automatisch, dass Sie sofort einziehen können. Es kommt auf die Formulierungen im Bauvertrag beziehungsweise in der dazugehörigen Baubeschreibung an. Was nicht vereinbart wurde, muss das Unternehmen auch nicht leisten. Oft fehlen bei ,schlüsselfertigen‘ Häusern nur noch die Malerarbeiten und vielleicht manche Bodenbeläge. Es gibt aber auch Anbieter, die unter ,schlüsselfertig‘ einen Rohbau mit Dach, Fenstern und abschließbarer Tür, aber ohne jeden Innenausbau verstehen. Hier hilft nur genaues Lesen des Bauvertrags. Lassen Sie sich dabei zeitlich nicht unter Druck setzen. Auch eine sachverständige Beratung kann nicht schaden.“


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