Kreis Steinfurt. Frühlingshaftes Wetter zieht viele Reiterinnen und Reiter wieder in die Natur. Wer mit einem Pferd beispielsweise durch Landschaft und Wälder reiten will, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW ein gültiges Reitkennzeichen samt Jahresplakette. Darauf weist das Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt zum Saisonbeginn hin.
Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Pferde, die außerhalb von Reitanlagen oder Höfen geritten oder geführt werden. Wer ohne gültiges Reitkennzeichen ausreitet, muss nach Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes mit einem Bußgeld rechnen.
Das Reitkennzeichen und zugehörige Jahresplakette können beim Umwelt- und Planungsamt erworben werden. Die Kosten für das Reitkennzeichen inklusive der gültigen Jahresplakette betragen 39,50 Euro. Wer bereits ein Reitkennzeichen besitzt, zahlt für die Reiterplakette 30,50 Euro. Reiterhöfe zahlen 89,50 Euro (Reitkennzeichen mit Plakette) beziehungsweise 80,50 Euro. Die Einnahmen leitet der Kreis Steinfurt an das Land Nordrhein-Westfalen weiter. Mit dem Geld werden Reitwege und Reitrouten instand gehalten beziehungsweise neu angelegt. Weitere Informationen zu Reitkennzeichen und -plakette sowie die Antragsformulare gibt es im Internet unter derAdresse www.kreis-steinfurt.de.
Direkter Kontakt zu den Mitarbeiterinnen kann in Steinfurt unter Telefon 02551/692191 oder in Tecklenburg unter Telefon 05482/703488 aufgenommen werden.