Darf der Rettungsdienst nicht helfen?

Zum Gespräch trafen sich im Kreishaus (v. l.) Sozialdezernent Tilman Fuchs, Bärbel Brengelmann-Teepe, Norbert Klapper Foto: Paritätischer

Gesundheit

Kreis Steinfurt. Ihren Antrittsbesuch als Geschäftsführerin der Kreisgruppe Steinfurt des Paritätischen stattete Bärbel Brengelmann-Teepe Kreissozialdezernent Tilman Fuchs im Kreishaus ab. Die Begegnung bot verabredungsgemäß zugleich Gelegenheit, zwei der Themen anzusprechen, die auf der Agenda des Paritätischen stehen, weshalb auch Norbert Klapper, Vorsitzender des Paritätischen, mit an Bord war.

Einig war man sich sofort dahingehend, dass die Kurzzeitpflege – auch – im Kreis Steinfurt unbefriedigend organisiert ist. Beim Paritätischen hat sich der Eindruck verfestigt, dass sich die meisten Betreiber der entsprechenden stationären Einrichtungen mehr als Wirtschaftsbetriebe, aber nicht in dem erwünschten und notwendigen Maße auch als Dienstleistungsanbieter sehen. Es mangelt nämlich an Betten für Kurzzeitpflege, die in aller Regel sehr kurzfristig benötigt werden, aber von den Einrichtungen nicht bedarfsgerecht vorgehalten werden. Ein damit unmittelbar zusammenhängendes Problem ergibt sich bei der Suche nach einem freien Bett.

Bärbel Brengelmann-Teepe: „Insoweit wünscht sich der Paritätische im Interesse Betroffener eine kreisweit einheitliche Telefonnummer, unter der freie Plätze – so vorhanden – erfragt werden können.“ Daran wird nun gearbeitet.

Erörtert wurde auch der Einsatz des Rettungsdienstes in Fällen, in denen von vornherein die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass ein Transport ins Krankenhaus womöglich nicht erfolgt, zum Beispiel im Falle eines häuslichen Unglücksfalles einer körperbehinderten Person, die zu Fall gekommen ist, aber weder allein, noch mit Hilfe anderer medizinisch oder pflegerisch Ausgebildeter aufgerichtet werden kann. In derartigen Fällen macht sich zwar grundsätzlich strafbar, wer helfen kann, es aber nicht tut. Nach Erfahrungen des Paritätischen wird hier kreisweit ganz unterschiedlich verfahren.

Zum Teil wird seitens des Rettungsdienstes ohne Diskussion geholfen, zum Teil wird erklärt, der Rettungsdienst dürfe nicht helfen, weil er einen Einsatz des Krankentransportwagens nicht abrechnen kann (wenn er nicht im Krankenhaus endet). Norbert Klapper: „Dass zwar jedermann zur Hilfeleistung verpflichtet ist, aber der Rettungsdienst das nicht dürfen soll, ist völlig absurd.“ Insoweit verabredete man, sich gemeinsam um eine Klärung zu bemühen, wobei eine eindeutige Regelung im Rettungsgesetz des Landes NRW wahrscheinlich die einfachste Lösung ist. Norbert Klapper:

„Während meiner Tätigkeit im Polizeivollzugsdienst hätten wir nicht eine Sekunde darüber nachgedacht, ob die Polizei die Hilfeleistung bezahlt bekommt. Auch das ist im Gesetz nicht vorgesehen, aber selbstverständlich nicht nur erlaubt, sondern Pflicht.“


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