proKLIMA - Förderprogramm Emsdetten für Klimaschutz

Foto: Stadt Emsdetten

Klima & Umwelt

Emsdettener Bürgerinnen und Bürger sowie die in Emsdetten ansässigen Unternehmen können seit dem 1. Januar dieses Jahres finanzielle Unterstützung für eigene Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen erhalten. Hierfür hat der Rat der Stadt Emsdetten Fördermittel in Höhe von 75.000 Euro bereitgestellt.

Die neue Förderrichtlinie der Stadt Emsdetten „proKLIMA“ ist am 1. Januar in Kraft getreten. Kommunen kommt bei der Umsetzung vorgegebener Klimaleitziele auf kommunaler als auch auf nationaler Ebene eine besondere Rolle zu. Denn Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen werden direkt vor Ort in den Städten und Gemeinden realisiert.

Ziel der neuen städtischen Förderrahmenrichtlinie ist es, Maßnahmen im privaten Raum zu fördern. Denn diese Maßnahmen sind für die Erreichung der gesetzlich vorgegebenen Klimaschutzziele und dem gesetzten Klimaschutzleitziel der Stadt Emsdetten „Klimaneutralität in Emsdetten“ notwendig.

Das Förderprogramm ProKLIMA

besteht aus drei Bausteinen:

• Ausbau der Erneuerbaren Energien – Mini-Solaranlagen für Bildungseinrichtungen
• Anpassung an den Klimawandel – Dachbegrünung
• Umweltfreundliche Mobilität – Lastenfahrräder und -anhänger

Die Anreize der Förderrahmenrichtlinie sollen einen Beitrag an den Gesamtkosten der umgesetzten Maßnahme leisten. Private Haushalte und Unternehmen sollen hierdurch motiviert werden, geeignete Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung und zur umweltfreundlichen Mobilität zu leisten.

Die Richtlinie des städtischen Förderprogramms proKLIMA ist dabei auf das Engagement aller in Emsdetten lebenden Menschen ausgerichtet, denn Klimaschutz und die Anpassung an das Klima können nur in der Gemeinschaft angegangen werden.

• Weitere Informationen sind unter auf der Webseite der Stadt Emsdetten

proKLIMA - Förderprogramm Emsdetten

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterteilt sich in drei Bausteine: Ausbau der Erneuerbaren Energien, Anpassung an den Klimawandel, Umweltfreundliche Mobilität. Es werden ausschließlich werksneue Gegenstände, die im Fachhandel gekauft werden, gefördert. Kosten können aus Sach- und Materialkosten (inkl. Mieten von Geräten) sowie aus Planungs- und Baukosten von Dienstleistern bestehen. Onlinekäufe sind nicht förderfähig.

Wie wird gefördert?

Jährlich wird nur ein Antrag pro Baustein bewilligt. Die jährliche Förderhöchstgrenze liegt bei 5.000 Euro. Doppelförderungen mit anderen Förderprogrammen sind ausgeschlossen.

Wann ist ein Antrag zu stellen?

Im Regelfall sollte eine Antragsstellung auf Fördermittel vor Kauf oder Umsetzung der Maßnahme und Zahlung durch die antragstellende Person erfolgen. Eine Antragstellung nach Kauf oder Umsetzung der Maßnahme ist aber ebenfalls möglich. Der Antrag muss parallel bzw. im engen zeitlichen Zusammenhang (maximal 6 Monate) mit dem Vorhaben gestellt werden. Antragsstellungen sind grundsätzlich nur bis zum 15. November des Jahres möglich.


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