Wind-Antrag kommt wieder auf den Rats-Tisch

Aus dem Archiv: Montage der Gondel an der Windkraftanlage der Gemeinde Saerbeck im Bioenergiepark, die 2013 in Betrieb ging. Foto: Gemeinde Saerbeck

Klima & Umwelt

Saerbeck. Bürgermeister Dr. Tobias Lehberg hat am Tag nach der jüngsten Ratssitzung formell seinen angekündigten Widerspruch eingelegt gegen den Beschluss zur „Aufhebung der Ausschlusswirkung und der Konzentrationszonen zur Steuerung der Windenergie“. Nun muss der Rat binnen 14 Tagen erneut beraten und abstimmen. 

Der Widerspruch ist in der Gemeindeordnung NRW als Recht des Bürgermeisters vorgesehen, wenn „er der Auffassung ist, dass der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet“. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.

In der Sache geht es darum, die 33. Änderung des Flächennutzungsplans aufzuheben. Für diesen Antrag von CDU und Bündnis90/Die Grünen hatte es in der Ratssitzung am Donnerstag zwölf Ja-Stimmen und zehn Nein-Stimmen gegeben. Damit könnten Windkraftanlagen überall im Außenbereich geplant werden.

In der Begründung seines Widerspruchs erklärt Bürgermeister Lehberg, dass die Gemeinde so „ihre kommunale Planungshoheit für die Steuerung der Windenergie aufgibt“ und die „Entscheidungshoheit über die Nutzung der Flächen und Böden im Außenbereich zu einem ganz erheblichen Teil verliert“. Laut Lehberg entstehe dadurch „die große Gefahr, dass mittel- und langfristig Möglichkeiten der dörflichen Entwicklung erheblich eingeschränkt oder verhindert werden“. Konkret verweist er auf zukünftige Wohn- und Gewerbegebiete, denen neue Windräder im Wege stehen könnten. Im Rat hatten sowohl Lehberg wie auch die Antragsgegner klargestellt, dass sie einen Ausbau der Windkraft grundsätzlich begrüßen, dieser aber von der Gemeinde gesteuert werden müsse.

Der Prozess der Bauleitplanung diene dazu, verschiedene Anforderungen und Ziele miteinander in Einklang zu bringen, argumentiert Lehberg, so auch die wirtschaftliche Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen und die Foto: Gemeinde Saerbeck der Bevölkerung. „Diese Ziele können bei einer Aufgabe der Flächensteuerung für die Windenergie im Außenbereich nicht mehr erreicht werden“, schreibt Lehberg in der Begründung seines Widerspruchs.

Folge des Widerspruchs ist, dass der Gemeinderat außerhalb des normalen Turnus zusammenkommen muss, um über das Thema noch einmal zu beschließen und dabei „die Möglichkeit zur Korrektur seiner Entscheidung“ zu bekommen, wie es im Schreiben des Bürgermeisters heißt. Lehberg kündigt die Einladung zu dieser außerordentlichen Ratssitzung am Donnerstag, 13. April, 18 Uhr an.


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