Bedrohte Arten schützen - Prämien für nicht bewirtschaftete Flächen

Prämien für nicht bewirtschaftete Flächen: Land zahlt für Feldvogelinseln. Foto: Kreis Steinfurt

Klima & Umwelt

Kreis Steinfurt. Beim Spaziergang sind sie – mit etwas Glück – teilweise schon zu hören und zu sehen: Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn auf der Balz und der Suche nach einem geeigneten Brutplatz.

Weil diese Bodenbrüter zum Überleben ihres Nachwuchses auf unbearbeitete landwirtschaftliche Nutzflächen angewiesen sind, zahlt das Land Nordrhein-Westfalen denjenigen Prämien, die diesen bedrohten heimischen Feldvogelarten Inseln im Acker schaffen.

„Diese Inseln bieten den Vögeln Brut-, Nahrungs- und Rückzugsflächen“, erklärt Esther Susewind, Biodiversitätsbeauftragte bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt. Nach Angaben der Biologischen Station mit Sitz in Tecklenburg gehen die Bestände zahlreicher Feldvogelarten im Kreis Steinfurt seit Jahren stark zurück. Bei der kreisweiten Erfassung im Jahr 2019 seien beispielsweise noch 1200 Kiebitzbrutpaare nachgewiesen worden, die Anzahl für das vergangene Jahr schätzen die Experten auf maximal 1050 Brutpaare. Zu Beginn der 90’er Jahre seien es noch mindestens 3000 Paare gewesen, heißt es.

Einmalige Prämien bekommen Landwirtinnen und Landwirte, die zwischen dem 1. April bis zur Ernte im Herbst (spätestens bis zum 1. Oktober) darauf verzichten, Teile ihrer Felder zu bestellen beziehungsweise die ihre Felder noch nicht bestellt haben. Zum Hintergrund sagt Susewind: „Schon bei den Vorbereitungen landwirtschaftlicher Flächen zur Einsaat gehen Gelege verloren.“ Weitere Voraussetzungen für eine Förderung des Landes:

Die Ackerfläche muss eine Größe von mindestens 0,5 bis maximal zwei Hektar haben und 50 Meter entfernt zu störenden Strukturen liegen. Der Ausgleichsbeitrag richtet sich in der Höhe nach der Feldfrucht, in der die Brache angelegt wird.

So werden beispielsweise 1.366 Euro je Hektar bei Silomais gezahlt – vorausgesetzt, dass mindestens drei Feldvogelbrutpaare beziehungsweise Reviere pro Feldvogelinsel in diesem Jahr nachgewiesen werden. Auf dem bewirtschafteten Restschlag müssen Nester markiert und vor Bearbeitungsverlusten bewahrt werden.

Den Nachweis für die Förderung bezüglich der Brutpaare beziehungsweise der Reviere können die Biologische Station Kreis Steinfurt oder die untere Naturschutzbehörde beim Kreis Steinfurt erbringen – kostenlos.
Interessierte werden beraten bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt unter Telefon 0 25 51 / 69 14 29 oder bei der Biologischen Station des Kreises Steinfurt unter der Telefonnummer 0 54 82 / 9 29 10.


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