Emsdetten. Laut Paragraf 39 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) ist es im Zeitraum von März bis September verboten, Gehölze wie Sträucher und Hecken zurückzuschneiden. Hauptgrund dafür ist, dass Vögel zu diesem Zeitpunkt bereits damit beginnen, ihre Nester zu bauen – insbesondere bei den warmen Temperaturen der vergangenen Tage. Ausnahmen gelten für schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Sofern die Gehölzrückschnitte nicht zeitnah abtransportiert werden, eignen sich diese ebenfalls für viele Vogelarten als Niststandort. Aktuell liegen an vielen Stellen im Stadtgebiet Gehölzrückschnitte. Sollten diese nicht bis zum Ende der Brutzeit an ihrem Standort bleiben können, sind sie zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verboten zeitnah zu entsorgen. Vor dem Entsorgen des Schnittgutes ist es dementsprechend erforderlich, dieses auf bereits vorhandene Nester zu kontrollieren. Sollten Nester oder Tiere darin entdeckt werden, sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen und die Untere Naturschutzbehörde zu informieren.
Neben dem Artenschutz ist bei geplanten Baumfällarbeiten sowie bei Rückschnitten die Baumschutzsatzung der Stadt Emsdetten zu beachten. Diese legt unter anderem fest, dass der Habitus des Baumes nicht verändert werden darf - was beispielsweise bei starkem Rückschnitt der Fall ist. Pflegemaßnahmen wie die Entfernung von Totholz sind von den Verboten der Satzung ausgenommen.
Für alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern ist zunächst ein Antrag bei der Stadtverwaltung zu stellen, um einen Rückschnitt oder eine Fällung durchführen zu dürfen. Dieser ist im Serviceportal der Stadt Emsdetten im Bereich „Umwelt und Tiere“ zu finden.