Corona und Autofahren: Was ist erlaubt?

Nicht ganz klar äußert sich die Notverordnung, ob Sie mit einer zweiten fremden Person im Auto unterwegs sein dürfen. Foto: Podszun

Auto & Mobil

Kreis Steinfurt (hp). Die NRW-Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus äußert sich nicht ausdrücklich zum Thema Autofahren und so bleibt weiterhin erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist: Sie dürfen mit dem Auto fahren, um zum Beispiel zur Arbeit zu pendeln, einzukaufen oder Angehörige zu versorgen.

 

 

Für Autofahrer bedeutet das: Gilt in einer Region die Notbremse, dürfen Autofahrer ab Beginn der Ausgangsbeschränkung nicht mehr ohne triftigen Grund mit ihrem Fahrzeug unterwegs sein.

Kontaktbeschränkungen auch im Auto beachtet werden müssen. In der Öffentlichkeit und im privaten Umfeld darf der eigene Haushalt mit einem weiteren Haushalt zusammenkommen – jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Liegt die 7-Tage Inzidenz drei Tage lang über 100, so gilt wieder die Begrenzung auf nur eine weitere haushaltsfremde Person. Mit dem erlaubten Personenkreis darf gemeinsam im Auto gefahren werden, auch dann, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Der Mindestabstand sollte dennoch wo immer möglich eingehalten werden. Es wird empfohlen, gemeinsame Autofahrten mit Personen außerhalb der Familie und Angehörigen des eigenen Hausstands auf das Nötigste zu beschränken.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einer Region unter 35 Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohner, können drei Haushalte mit zusammen bis zu zehn Personen zusammenkommen. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 kann das Tragen medizinischer Masken von Mitfahrern in privaten Pkw zur Pflicht gemacht werden, so wie im Kreis Steinfurt.

Sogar unbeschränkt weite Ausflüge dürften Sie im Auto unternehmen, um zum Beispiel einen Spaziergang oder eine Wanderung zu unternehmen.

Ob es allerdings vernünftig ist, in einem so engen Raum wie einem Pkw mit einer fremden Person Zeit zu verbringen, steht auf einem anderen Blatt. Denn der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern dürfte kaum einzuhalten sein. Fazit: Generell sollten Sie nur alleine oder mit Personen Ihres Hausstandes gemeinsam in einem Auto fahren.

 

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