Tipps, wie Sie sich im Stau richtig verhalten

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Jeder Autofahrer kennt es und versucht es möglichst zu vermeiden: Stau! Egal, ob im täglichen Berufsverkehr oder zum Beginn der Ferienzeit, wenn der Verkehr stockt, liegen die Nerven bei vielen blank. Wie Sie sich im Stau richtig verhalten und wann eine Rettungsgasse gebildet werden sollte, beantworten wir in diesem Artikel.

Standstreifen freihalten

Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf der Standstreifen nicht zum Befahren genutzt werden. Ausnahmen gelten lediglich für die Polizei oder falls anders keine Rettungsgasse gebildet werden kann. Auch während eines Staus darf der Standstreifen nicht genutzt werden, umso schneller voranzukommen. Bei Missachtung droht Ihnen ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg.

Rettungsgasse bilden

Sobald es nur noch zähflüssig vorangeht und der Verkehr stockt, ist es empfehlenswert sein Fahrzeug in die richtige Position zu bringen, um eine Rettungsgasse zu bilden. Auf Autobahnen wird diese grundsätzlich zwischen der linken und den danebenliegenden Spuren gebildet. Auf diese Weise gelangen Feuerwehr, Polizei und Pannenhilfe schnell zum Unfallort und sorgen so gleichzeitig dafür, dass der Verkehr bald wieder fließt.

Im Auto bleiben

Kommt der Verkehr für längere Zeit zum Erliegen, wollen sich viele Autofahrer die Beine vertreten und ihre Notdurft verrichten. Streng genommen ist das Aussteigen aus dem Auto inmitten eines Staus jedoch nur in Notfällen erlaubt. In der Regel drücken die Polizeibeamten hier ein Auge zu, auch wenn ein Bußgeld von 10 Euro verhängt werden kann. Wenn Sie Ihr Auto verlassen, bleiben Sie auf jeden Fall in der Nähe, um eventuelle Einsatzfahrzeuge nicht zu blockieren oder um schnell weiterfahren zu können, wenn sich der Stau auflöst.

Rechts überholen

Eigentlich ein absolutes No-Go auf deutschen Straßen, in Ausnahmesituationen jedoch erlaubt. Wenn der Verkehr auf der linken Spur zum Stillstand kommt oder sich mit maximal 60 km/h bewegt, dürfen Sie rechts überholen. Allerdings dürfen Sie dabei nur maximal 20 km/h schneller sein. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.

Rückwärts fahren

Satte 200 Euro Strafe, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot sind die Konsequenz, wenn Sie auf der Autobahn den Rückwärtsgang einlegen. Das gilt auch für schnelles Wenden, um die verpasste Ausfahrt doch noch nehmen zu können. Einzige Ausnahme ist, wenn der Verkehr bei Vollsperrungen umgeleitet werden muss. In diesem Fall sollten Sie jedoch warten, bis Sie die Polizei zum Rückwärtsfahren auffordert.

Telefonieren

Dass das Handy am Steuer tabu ist, sollte eigentlich jedem Autofahrer klar sein. Wenn Sie nicht über eine Freisprecheinrichtung verfügen, dürfen Sie Ihr Smartphone nur bei ausgeschaltetem Motor bedienen.


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