Kfz-Zulassung im Kreis Steinfurt jetzt auch online möglich

Landrat Dr. Martin Sommer testet im Beisein des IT-Projektleiters Maik Menger (r.) und des Kfz-Zulassungsstellenleiters Daniel Plogmaker den neuen Online-Dienst zur An-, Ab- und Ummeldung von Fahrzeugen. Foto: Kreis / Böing

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Kreis Steinfurt. Fahrzeuge können bei der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Steinfurt ab sofort online ab- und umgemeldet sowie neu- und wiederzugelassen werden. Auch Adressänderungen sind nun online möglich. Damit setzt der Kreis Steinfurt eine weitere Stufe des vom Bundesverkehrsministeriums angestoßenen Projekts der internetbasierten Fahrzeugzulassung um.

„Mit dem i-Kfz-Angebot ist unsere Zulassungsstelle praktisch 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche für bestimmte Anliegen erreichbar“, freut sich Landrat Dr. Martin Sommer über einen weiteren bedeutenden Schritt zur Digitalisierung der Dienstleis­tungen. Neu ist auch, dass antragstellende Personen direkt nach dem Verfahren mit ihrem Fahrzeug in bestimmten Fällen losfahren können. Das ist beispielsweise bei einer Adressänderung oder in einigen Konstellationen der Umschreibung möglich. Wichtig: „Die Person muss im Anschluss an den Online-Vorgang den digitalen Bescheid der Kfz-Zulassungsstelle innerhalb von 30 Minuten abrufen. Ansons­ten fällt der Vorgang in die manuelle Nachbearbeitung der Kfz-Zulassungsstelle und ein sofortiges Losfahren ist nicht mehr möglich“, erklärt Daniel Plogmaker, Leiter der Kfz-Zulassungsstelle.
Bei manueller Nachbearbeitung des Vorgangs ist es wie bei allen anderen Online-Vorgängen auch: Die Kunden erhalten innerhalb weniger Tage Post mit den bekannten Fahrzeugpapieren.

Voraussetzung für die Nutzung des i-Kfz-Portals des Kreises Steinfurt ist zum einen, dass der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) nach 2015 und der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) nach 2018 ausgestellt wurden. Zu den Gründen sagt Daniel Plogmaker: „Auf diesen Dokumenten befindet sich jeweils ein grün umrandetes Feld, hinter dem wiederum ein entsprechender Sicherheitscode abgedruckt ist. Diese Codes müssen bei der Nutzung des Online-Portals anlassbezogen eingegeben werden, damit Fahrzeuge eindeutig identifiziert werden können.“ Aber Achtung: Sobald diese Codes einmal freigelegt sind, gilt das Fahrzeug als abgemeldet und darf, bis auf in wenigen Fällen des sofortigen Losfahrens, nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Daneben muss sich die nutzende Person eindeutig ausweisen, entweder über ein elektronisches Ausweisdokument oder durch eine Registrierung mittels eines Benutzerkontos. Nach einer Anmeldung im Portal werden die Nutzerinnen und Nutzer schließlich Schritt für Schritt durch die einzelnen Vorgänge geführt.
Damit Fehler und Unklarheiten bei der Nutzung des Portals von vornherein möglichst ausgeschlossen werden können, haben die Kfz-Zulassungsstelle und das Amt für IT und Digitalisierung Anleitungen zur Nutzung des i-Kfz-Portals erstellt. Diese, weitere Links und Erklär-Videos sind auf der Homepage der Kfz-Zulassungsstelle verknüpft. „Bis zur erfolgreichen Anbindung des i-Kfz-Portals gab es einiges zu berücksichtigen“, sagt Maik Menger, IT-Projektleiter im Amt für IT und Digitalisierung. „Die Umsetzung dieses Projektes war überaus anspruchsvoll und langwierig. Insbesondere aufgrund verschiedener technischer Herausforderungen und vieler zusammen agierender Schnittstellen wie Rechenzentrum, Kraftfahrt-Bundesamt, Hauptzollamt, Kfz-Versicherungen, elektronischen Bezahlsystemen und der Kfz-Zulassungsstelle. Da kann es in der Anfangsphase eines solchen digitalen Angebots hier und da mal zu kleinen Problemen kommen“, ergänzt er.
Eine weitere Ausweitung der digitalen Kfz-Zulassung plant der Bund für September 2023. Damit soll das sofortige Losfahren auf weitere Vorgangsarten, unter anderem die Neuzulassung sowie alle Varianten der Umschreibung, ausgedehnt werden. Außerdem sollen dann auch juristische Personen als Groß- und Geschäftskunden das Portal nutzen können. Nach Angaben der Zulassungsstelle ist dafür allerdings noch eine Gesetzesänderung des Bundes im Fahrzeugzulassungsrecht erforderlich.

Das i-Kfz-Portal des Kreises Steinfurt ist über www.kreis-steinfurt.de/ikfz erreichbar.


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