Schneller ans Ziel: Die 100 km/h-Zulassung für Wohnwagen

Mit der 100 km/h-Zulassung bekommen Wohnwagenbesitzer einen Aufkleber, der an der Rückseite des Wohnanhängers gut sichtbar angebracht werden muss. Foto: : Adobe Stock/Giovanni Cardillo − stock.adobe.com

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Steinfurt. Die Lust auf Camping ist ungebrochen: Immer mehr Deutsche fahren mit dem Wohnwagen in den Urlaub. Doch während die schönsten Tage im Jahr meist wie im Flug vergehen, kann die Fahrt bis zum Ziel zur Geduldsprobe werden. Schneller als 80 km/h darf man mit dem Wohnwagen oder einem Anhänger im Regelfall nicht unterwegs sein – es sei denn, man besitzt eine Sondergenehmigung.

Christoph Grötker, Leiter der TÜV NORD Station Steinfurt erklärt, was es mit der 100 km/h-Zulassung auf sich hat und wie Fahrerinnen und Fahrer in den Besitz dieser Sondergenehmigung gelangen, sodass sie auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen nicht schon bei 80 km/h auf die Bremse drücken müssen.

Die 100 km/h-Zulassung: Was ist das?

Normalerweise dürfen Autos mit einem Wohnwagen oder einem Anhänger im Schlepptau maximal 80 km/h fahren. „Aber in der StVO gibt es eine Ausnahmeregelung, die es erlaubt, dass Gespanne mittels einer speziellen Zulassung bis zu 100 km/h schnell unterwegs sein dürfen“, sagt der TÜV-Experte. Grötker weist aber auch darauf hin, dass sowohl das ziehende Kfz als auch der Anhänger verschiedene technische Voraussetzungen erfüllen müssen, damit die Behörde die 100er-Zulassung erteilt. Während die fahrzeugführende Person dafür verantwortlich ist, dass die Anforderungen des Zugfahrzeugs erfüllt sind, kontrollieren die Sachverständigen einer Prüfgesellschaft wie TÜV NORD, ob alle Voraussetzungen für die 100 km/h-Zulassung am Wohnwagen vorhanden sind.

√ Das Zugfahrzeug muss mehrspurig sein.
√ Es darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht übersteigen.
√ Es muss mit ABV (= Automatischer Blockier-Verhinderer) ausgestattet sein.
√ Der Wohnanhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet.
√ Der Wohnanhänger muss gebremst sein
√ Die Reifen sind für 120 km/h ausgelegt, haben den Geschwindigkeitsindex L, müssen entsprechend tragfähig sein und dürfen ein Alter von sechs Jahren nicht überschritten haben.
√ Die zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens darf inklusive der Korrekturfaktoren die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Dafür gibt es verschiedene Berechnungsfaktoren.
√ Ist der Wohnanhänger mit hydraulischen Stoßdämpfern ausgestattet, wird der Berechnungsfaktor 0,8 verwendet; ohne sind es 0,3.
√ Es ist aber auch möglich den Berechnungsfaktor 1,0 zu erhalten, wenn der Wohnanhänger: Eine geeignete Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung hat oder mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem ausgerüstet ist.

Alternativ kann das Zugfahrzeug mit einem passenden Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung) ausgestattet sein.

100er-Zulassung

Neue Wohnwagen haben die 100er-Zulassung häufig bereits ab Werk.

Der Weg zur 100 km/h-Zulassung

Neue Wohnwagen haben die 100er-Zulassung häufig bereits ab Werk. Halterinnen und Halter müssen also nur noch sicherstellen, dass das Zugfahrzeug den Anforderungen entspricht. Bei der Anmeldung bei der Kfz-Behörde muss dann nur noch die gesiegelte 100er-Plakette abgeholt werden. „Handelt es sich um ein älteres Modell, kontrollieren zum Beispiel wir von TÜV NORD, ob die technischen Voraussetzungen am Wohnanhänger erfüllt sind und erstellen einen Prüfbericht“, sagt der Stationsleiter. Fällt dieser positiv aus, geht man damit zur Zulassungsstelle und stellt den Antrag. Dort ändern die Mitarbeitenden die Fahrzeugpapiere und vergeben den Aufkleber für die Tempo-100-Erlaubnis. Die Kosten für die Sondergenehmigung sind je nach Wohnwagentyp oder Anhänger und Bundesland unterschiedlich, aber halten sich im Rahmen. Grötker rät: „Es lassen sich Zeit und Kosten sparen, wenn bereits vor der Prüfung sichergestellt ist, dass alle Bedingungen für die 100er-Regelung erfüllt sind.“ Und: Ist man einmal im Besitz der Zulassung, muss diese nur bei der Umrüstung des Wohnwagens erneuert werden.

Mehr Informationen rund um die 100 km/h-Zulassung gibt es unter: www.tuev-nord.de/100kmh 


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