Wer im Ausland ein günstiges Auto entdeckt hat, wird sich mit Sicherheit die Frage nach dem weiteren Vorgehen stellen. Schließlich gibt es in einer bürokratischen Gesellschaft immer einige Stolpersteine, welche die Freude über das Schnäppchen trüben können.
Doch kein Grund zur Sorge: Die Anmeldung eines im Ausland gekauften Autos ist oft leichter als gedacht. Was es dabei zu beachten gilt, erläutert dieser Artikel.
Andere Länder, andere Sitten
Nein, damit sind nicht die unterschiedlichen Verkehrsregeln und Eigenheiten der jeweiligen Länder gemeint. Vielmehr geht es darum, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen von Land zu Land unterscheiden. Grundsätzlich gilt es zunächst zwischen Staaten innerhalb und außerhalb der EU zu unterscheiden. Wer ein Auto in einem EU-Mitgliedstaat gekauft hat, findet erleichterte Bedingungen vor. Grund dafür ist das certificate of conformity oder kurz COC-Papier.
Doch was hat es damit eigentlich auf sich? In dem auch als Konformitätsbescheinigung bekannten Dokument werden alle relevanten Daten wie beispielsweise die Abgaswerte des gekauften Fahrzeugs festgehalten. Das Zertifikat ist in der gesamten EU gültig und verfolgt das Ziel, die Zulassungen einfacher zu gestalten. Wo früher ein dichter bürokratischer Dschungel zu durchqueren war, reichen heute die COC-Papiere aus, um ein Auto zulassen zu können.
Für die unterschiedlichen Hersteller gibt es dabei verschiedene COC-Zertifikate. Ein VW braucht dementsprechende VW COC-Papiere, andere Marken dagegen das jeweilige Äquivalent. Käufer sollten daher auf jeden Fall auf die Übergabe der COC-Papiere Wert legen, damit später keine Probleme auftreten.
Wie sieht es mit Zollgebühren aus?
Da das Fahrzeug erst aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt werden muss, stellt sich die Frage nach den Zollgebühren. Wie schon bei den Dokumenten gibt es auch hier einen erheblichen Unterschied zwischen einem Kauf innerhalb und außerhalb der EU. Wie so oft bietet die EU hier viele Vorteile, da Zollgebühren innerhalb des Staatenbundes nicht vorgesehen sind. Anders sieht es aus, wenn ein Fahrzeug in einem Nicht-EU-Land gekauft wurde. Die zu entrichtenden Gebühren hängen dann vom genauen Fahrzeugtyp ab. Zusätzlich müssen sich Käufer an das Zollamt wenden und diesem den Kauf offiziell mitteilen.
Welche Dokumente sind bei der Zulassung vorzulegen?
Zusätzlich zu den COC-Papieren müssen für die Zulassung noch weitere Dokumente vorgelegt werden. Dazu zählen vor allem der Personalausweis sowie der gültige Kaufvertrag. Darüber hinaus verlangen die zuständigen Stellen die alten Fahrzeugpapiere und setzen eine Bescheinigung des TÜV voraus. Für den Transport des neu gekauften Fahrzeuges gelten ebenfalls einige Richtlinien.
Speziell bei Neuwagen gibt es hier das Problem, dass noch kein Kennzeichen vorhanden ist. Das Auto darf somit nicht gefahren werden, wodurch sich Käufer entscheiden müssen: Entweder sie beauftragen eine Spedition, die das Auto gegen Bezahlung nach Deutschland bringt oder sie kümmern sich um ein Kurzzeitkennzeichen. Damit bleiben fünf Tage Zeit, um das Fahrzeug zu transportieren. Außerdem kann das Auto auf einen Anhänger geladen werden, da hier kein Kennzeichen benötigt wird.
Fazit: Keine Angst vor den Hürden
Letztlich gilt es festzuhalten: Ja, bei einem Autokauf im Ausland müssen Hürden übersprungen werden. Allerdings lässt sich das Unterfangen mit der richtigen Planung problemlos bewältigen. Wer im Ausland ein Schnäppchen entdeckt, kann dies ruhigen Gewissens ausnutzen.


