Kabelnetzbetreiber Unitymedia bietet hunderttausende WLAN-Hotspots an

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Technik

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben sich auf die Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber offener WLAN-Hotspots geeinigt. Schon im Sommer will der Kabelnetzbetreiber Unitymedia Hunderttausende WLAN-Hotspots anbieten.

 

Demnach müssen Anbieter in Zukunft den Zugang weder verschlüsseln noch eine Vorschaltseite mit Rechtstreueerklärung für die Nutzer einrichten. Das Gesetz könnte schon in diesem Herbst in Kraft treten.  Dazu sollen in den Routern der Kunden separate WLAN-Netze automatisch aktiviert werden. Verbraucherschützer halten dieses Vorgehen jedoch für unzulässig, da Unitymedia keine ausdrückliche Zustimmung einholt. Zudem werden die Kunden dazu in der AGB verpflichtet, die Router beispielsweise im Urlaub oder auch generell nicht mehr abzuschalten. Auch die Bundesnetzagentur prüft inzwischen das Vorgehen des Netzbetreibers.

Um Mobilfunkkosten zu senken, warten Internetnutzer in Deutschland sehnsüchtig auf ein allgemein zugängliches WLAN-Netz. Unitymedia will hierbei einen eigenwilligen Beitrag leisten und macht die Router seiner Internetkunden ohne deren Zustimmung zu Hotspot-Stationen. Die Verbraucherzentrale NRW hält dies für rechtlich unzulässig und mahnt die eigenmächtige Aktion des Kabelnetzbetreibers ab.

Derzeit setzt Unitymedia seine Kundschaft per Post davon in Kenntnis, dass mit „WiFiSpot“ in Kürze ein zusätzliches WLAN-Signal auf ihrem Router aktiviert werden soll. Über diesen konfigurierten Service soll ein dichtes Netz aus Hotspots geknüpft werden, das Kunden von Unitymedia auch außerhalb der eigenen vier Wände einen breiten Zugang über ihre mobilen Geräte ins Internet ermöglicht.

Die Verbraucherzentrale NRW befürwortet zwar die Bereitstellung von öffentlichen Hotspots für jedermann, kritisiert jedoch die Umsetzung von Unitymedia nach Gutsherrenart. „Es ist ein missbräuchlicher Umgang mit dem Vertragsverhältnis, wenn die Umwandlung von Kunden-Routern zu Hotspots von Unitymedia ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden erfolgt“, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW.

Unitymedia schreibt Kunden bislang vor, dass sie der Aktivierung des zusätzlichen WLAN-Signals bei ihrem Router von sich aus widersprechen müssen. Unterbleibt ihr Widerspruch, wird ihr Router automatisch in einen Hotspot umfunktioniert. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW wird ohne die Zustimmung der Kunden ihr bestehendes Vertragsverhältnis mit Unitymedia unzulässig erweitert. „Kunden sollen selbst entscheiden, ob über ihren jeweiligen Router im Haus ein Hotspot geschaltet wird oder nicht“, erklären die Verbraucherschützer.

Dem Unitymedia-Schreiben beigefügt sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, die unter anderem vorsehen, dass Kunden die Nutzung des Hotspots nicht beeinträchtigen oder unterbinden und die Stromversorgung ihres Routers nicht über einen längeren Zeitraum unterbrechen dürfen. Die Verbraucherzentrale NRW hält diese Vorgaben für eine unangemessene Benachteiligung der Kunden und mahnt diese Klauseln ebenfalls ab.

Unitymedia-Kunden, die der Umwandlung ihres Routers zu einem Hotspot nicht zustimmen und außerdem den WLAN-Dienst nicht nutzen wollen, sollten der geplanten Aktivierung des WiFi-Signals vorsorglich widersprechen.

Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW


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