Gartenbeleuchtung: Wie hell darf sie sein?

Bei Gartenleuchten speziell mit Bewegungsmeldern darauf geachtet werden sollte, dass der Lichtkegel weder in das benachbarte Grundstück ragt, noch eine blendende Wirkung in die Richtung eines Fensters des Nachbargebäudes besitzt. Foto: wirin

Garten

Ob mit stilvollen Gartenmöbeln, makellosen Rollrasen, einer neuen Grillecke mit Gasgrill oder einer beeindruckenden Außenbeleuchtung versucht man stets seine eigenen Freiflächen so schön wie nur möglich zu gestalten. Sie dienen als Aushängeschild, privaten Entspannungsraum und in den wärmeren Jahreszeiten auch als erweiterten Wohnraum.

Gerade mit einer hochwertigen Außenraumbeleuchtung kann man seinem Garten noch so einiges an Potential entlocken. Welcher Gedankengang dabei aber oft verloren geht ist:

Was ist erlaubt?

Was ist zu hell?

Und wie lange darf ich meine Gartenlampe in der Nacht anlassen?

Weshalb gibt es gesetzliche Einschränkungen bei der Gartenbeleuchtung?

Was sich beim ersten Hören vielleicht nach Freiheitsberaubung oder einem tiefen Eingriff in die private Gestaltungsfreiheit anhört, macht bei genauerer Befassung mit der Thematik viel Sinn und wird deshalb auch genau gesetzlich geregelt. Licht ist neben Lärm und Schmutz eine enorme Umweltbelastung und bringt insbesondere in der Nacht hohe Belastungen für Tier und Mensch. In Ballungszentren spricht man deshalb schon lange von einer nächtlichen Lichtverschmutzung, welche hohe Auswirkung für die Natur mit sich bringt.

Dazu kommt der Faktor des erhöhten Energieverbrauches durch eine intensive Nutzung von Außenbeleuchtung, was eine negative Klimabilanz mit sich zieht. So soll unnötige Beleuchtung so gut es geht verhindert werden, und gewisse lichtfreie Ruhezeiten eingehalten werden.

Was ist erlaubt?

Grundsätzlich wird bei rechtlichen Fragen immer fallspezifisch entschieden, trotzdem gibt es gewisse Faustregeln, an die man sich richten kann, um keine Probleme zu bekommen. Man unterscheidet vor allem zwischen mobiler Gartenbeleuchtung (zB. Lampignons) oder fest installierter Außenraumbeleuchtung (zB. Wandleuchten).

Bei der Gestaltung des Gartens mit mobilen Beleuchtungsmethoden gelten erstmals keine gesetzlichen Einschränkungen, wogegen bei Wandleuchten speziell mit Bewegungsmeldern darauf geachtet werden sollte, dass der Lichtkegel weder in das benachbarte Grundstück ragt, noch eine blendende Wirkung in die Richtung eines Fensters des Nachbargebäudes besitzt.

So wird allgemein auch von sehr streuendem Licht abgeraten, da dies eine höhere Wahrscheinlichkeit mit sich bringt auch das Grundstück nebenan anzuleuchten. So eignet sich direktes Licht wie zum Beispiel in Form von Lichtspots oder passiver Wandbeleuchtung optimal für den Außenbereich, um den Nachbarn nicht zu stören.

Ein legitimer Grund zur Beschwerde ist auf jeden Fall eine Beleuchtung, welche durch auffälliges Blinklicht oder verschiedenen Farben ein Dorn im Auge sein können. So werden als Beispiel Lichterketten in der Weihnachtzeit nicht grundsätzlich verboten, sollten aber trotzdem in einem rücksichtsvollen Kontext gegenüber den Nachbarn montiert werden und zumindest zwischen 22 Uhr - 6 Uhr abgeschaltet werden.

Wie hell darf Außenbeleuchtung im Hof und Garten sein?

Die gesetzlichen Begrenzungen für Lichtimmissionswerte werden durch Einheit ,,lx’’ definiert. Da man sich als Fachfremde-/r darunter nur wenig vorstellen kann, vergleichen wir eine durchschnittliche Flurbeleuchtung mit 100 lx und eine typische Straßenbeleuchtung mit ca. 10 lx und bekommen dadurch eine bessere Einschätzung. Die Einheit 1 lx definiert die Beleuchtungsstärke einer 1 Meter entfernten Kerze.

Wie hell aber nun wirklich die Außenbeleuchtung sein darf, ist in erster Linie von der Lokalität des Hauses abhängig.

So unterscheidet das Gesetz zwischen vier Bezirken:

• Kurzbezirk (Kranken-und Pflegehäuser)
• Stadt- und Erholungsgebiete
• Dorfgebiete
• Industrie- und Gewerbebezirke

Zusätzlich wird zwischen Tageszeit (6 Uhr - 22 Uhr) und Nachtzeit (22 Uhr - 6 Uhr) unterschieden. So wird in einem Stadtgebiet zur Tageszeit eine maximale Beleuchtungsstärke von 3lx und zur Nachtzeit von 1lx definiert.

Im Vergleich zum Dorfgebiet gibt es bei der Regelung in der Nacht keine Unterscheidungen, aber tagsüber bis 22 Uhr dürfen dort Lichtimmissionen von bis zu 5lx von Außenbeleuchtung ausgehen.

Diese komplexe Art der Festlegung ist aber nicht allzu alltagstauglich und wird somit auch nur in gerichtlichen Konflikten herangezogen. Es empfiehlt sich somit auch nicht immer diese Messwerte bei der Installation von Außenbeleuchtung zu überprüfen, sondern eher einen rücksichtsvollen Umgang mit Anwohner, Natur und Energieverbrauch zu pflegen. So auch, wenn sie der leittragende der Lichtbelästigung sind. Die meisten Konflikte lassen sich dabei sehr harmonisch im Gespräch und ohne Anwalt und lx-Werten klären.

Spießig oder hilfreich?

Dient Gartenbeleuchtung tatsächlich immer nur als Aushängeschild des Hauses und der Ästhetik, oder verbergen sich dahinter auch praktische Funktionen? In erster Linie bringt Beleuchtung im Außenraum Licht dorthin, wo es sonst dunkel wäre. Dies findet hauptsächlich Funktion bei Gartenwegen, Hauszugängen oder Treppen. So verleiht die Beleuchtung nicht nur Sicherheit, sondern macht ein Heimkehren zu späterer Uhrzeit um vieles einfacher. Mit hängenden Lampignons oder mobilen Beleuchtungsmethoden erweitern sie ihren Wohnraum und können in so mancher lauen Sommernacht, schöne Abende trotz Dunkelheit auf der Veranda genießen.

Durch indirekte Wandleuchten können beeindruckende Licht-und Schattenspiele an der Fassade erzeugt werden, und nebenbei noch als Wegbeleuchtung fungieren. Viele dieser Ideen und noch mehr Inspirationen können im Garten wahre Wunder verrichten.

Um aufwändiges Kabelverlegen bei der Installation der Leuchten zu vermeiden, werden Außenleuchten mit Solar-Technologie empfohlen. Im ausgeschalteten Zustand kann die Leuchte somit durch die Kraft der Sonne genug Energie sammeln, um am Abend angenehmes Ambiente zu erzeugen. So kann mit wenig Aufwand ihrem Garten sehr schnell neuer Glanz und Funktion verliehen werden.


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