Alte Energieausweise müssen nach zehn Jahren erneuert werden

Kennt sich aus beim Haus: Energieberater Wolfgang Baans Foto: Stadt Ibbenbüren

Bauen & Wohnen

Ibbenbüren. Der Energieausweis für Gebäude macht es seit seiner Einführung 2007 möglich, die Energieeffizienz und damit die langfristigen Verbrauchskosten einer Immobilie einzuschätzen. Seit 2008 wurden die ersten Energieausweise ausgestellt.

Sie haben jetzt, nach mehr als zehn Jahren, ihre Gültigkeit teilweise schon verloren und müssen neu ausgestellt werden. Weswegen Aspekte dieser Gebäudeausweise beim nächsten Energiesprechtag der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus Ibbenbüren Thema sein werden.

Der Energiesprechtag findet am Mittwoch, 6. Februar, von 14 bis 18 Uhr im Rathaus Ibbenbüren statt. Wolfgang Baans, Energieberater der Verbraucherzentrale, will dann interessierten Bürgern aufzeigen, was in Sachen Gebäudeausweis zu beachten ist.

Ist der bisherige Energieausweis abgelaufen, muss ein neuer ausgestellt werden, sobald eine Immobilie verkauft oder neu vermietet werden soll. Als Besitzer der Immobilie ist es wichtig, sich rechtzeitig vorab darum zu kümmern. Denn jedem Miet- und Kaufinteressenten einer Wohnung, eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes muss der Energieausweis bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Des weiteren ist der Energieausweis bei der Vermietung beziehungsweise beim Verkauf im Original oder in Kopie zu übergeben. Bei Neubauten muss der Bauherr sicherstellen, dass ihm der Energieausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes übergeben wird.
Welcher Ausweis gewählt werden kann oder muss, hängt von Alter, Größe und Art der Immobilie ab. Für alle Wohngebäude, die mindestens den Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1978 erfüllen, besteht Wahlfreiheit zwischen einem Energieverbrauchs- oder einem Energiebedarfsausweis.

„Ein Energieverbrauchsausweis bietet den Vorteil, dass er deutlich einfacher zu erstellen ist“, erklärt Wolfgang Baans. Dafür werden lediglich die Energieverbräuche von mindestens 36 aufeinanderfolgenden Monaten unter Berücksichtigung von Leerständen und dem örtlichen Klima für die Energiekennzahlermittlung verwendet.

Für nicht energetisch sanierte Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und der Bauantragsstellung vor dem 1. November 1977 besteht keine Wahlfreiheit. Für diese ist der Energiebedarfsausweis Pflicht.

Ein mindestens 30 Minuten umfassendes Gespräch mit Energiefachmann Wolfgang Baans kann im Vorfeld des nächsten Energiesprechtages vereinbart werden, entweder telefonisch unter der städtischen Servicenummer 05451 / 931-999 oder aber auch alternativ unter der Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Eine Voranmeldung ist notwendig.

Die Beratung ist für private Verbraucher kostenfrei.


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