Wer eine Rechnung nicht rechtzeitig zahlt, riskiert, Post vom Inkassobüro zu bekommen – oftmals horrende Gebühren und Drohkulisse inklusive. „Die durch Zahlungsverzug entstehenden Kosten dürfen nicht unnötig aufgeblasen werden“, rät Margarete Michel-Puckert vom Beratungsstützpunkt der Verbraucherzentrale in Ibbenbüren solche Forderungen zu prüfen und nicht einfach draufloszuzahlen.
• Bei Schreiben von Inkassobüros ist erst einmal zu prüfen, für welche Forderung eigentlich gezahlt werden soll. Manchmal behaupten Inkassobüros einfach nur, dass Verträge geschlossen oder Rechnungen nicht beglichen wurden. Zahlungen eintreiben dürfen überhaupt nur Inkassobüros, die auf der Internetseite www.rechtsdienstleistungsregister.de registriert sind.
• Kosten-Check: Leider gibt es keine festen Regeln, wie hoch die Kosten eines Inkassobüros sein dürfen. Aber 70,20 Euro für die Mahnung einer einfachen Rechnung bis 500 Euro zu verlangen, ist zu viel. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW dürften dafür 27 Euro angemessen sein. Wichtig: Zusätzliche Kosten für Telefonate, einzelne Briefe oder Kontoführungsgebühren müssen nie gezahlt werden. Hat das Inkassobüro die Forderung vom ursprünglichen Gläubiger gekauft, darf es überhaupt keine Kosten berechnen, weil es so selbst zum Gläubiger geworden ist.
• Ratenzahlung als Kostenfalle: Häufig wird in den Ratenzahlungsvereinbarungen festgeschrieben, dass Inkassobüros für die simple Zustimmung zur Ratenzahlung eine zusätzliche Gebühr berechnen dürfen. Kleinstraten lohnen sich deshalb oft nicht. Achtung: Selbst bei geringfügigen Ratenzahlungen wird die gesamte Forderung mit den vielfach ungünstigen Bedingungen anerkannt.
• Ratenvereinbarung mit Fußangeln: Auch muss nicht alles, was in den Vereinbarungen vorgelegt wird, akzeptiert und unterschrieben werden. Denn häufig sind da Stolperfallen und nachteilige Bedingungen versteckt. Mal ist darin vorgegeben, dass die Gesamtforderung akzeptiert wird – einschließlich der viel zu hohen Kosten. Auch wollen Inkassobüros über Lohnabtretungen ohne Gerichtsbeschluss auf Einkommen oder Lohn zugreifen können. Solche Passagen sollten gestrichen oder handschriftlich geändert werden. Vor allem sollte nicht die Gesamtforderung mit sämtlichen Kosten, sondern allenfalls die Ursprungsforderung anerkannt werden.
• Nicht einschüchtern lassen: Inkassobüros drohen häufig bei Nichtzahlung mit dem Gerichtsvollzieher, Schufa-Einträgen und sogar Haftbefehlen. Verbraucher sollten sich nicht einschüchtern lassen und aus Angst einfach zahlen. Viele dieser Drohungen kann das Inkassobüro gar nicht einfach umsetzen.
Weitere Infos und Beratung zum Thema erhalten Ratsuchende mittwochs von 10 bis 15 Uhr im Rathaus Ibbenbüren, Telefon 05451 / 931-933.


