Telefonsex aus Tschechien

Margarete Michel-Puckert, Beraterin der Verbraucherzentrale im Stützpunkt Ibbenbüren. Foto: Podszun

Finanzen

Ibbenbüren. Die Verbraucherzentrale im Beratungsstützpunkt Ibbenbüren erhält derzeit vermehrt Anfragen zu fragwürdigen Rechnungen zum Beispiel der Firmen WIDAX oder Riverso aus Tschechien über Telefonsex-Gespräche. Verlangt werden 90 Euro oder mehr mit dem Hinweis, vom Telefonanschluss der betroffenen Kunden sei ein Telefonsexdienst in Anspruch genommen worden.

Gezahlt werden solle für diese Leistung „sicher und bequem“ in bar an eine Postfach-Adresse. Wer diese Zahlungsaufforderung ignoriert, wird mit Mahnungen von 195 bis zu 258 Euro traktiert. „Wer eine Zahlungsaufforderung mit diesem Wortlaut erhält und kein erotisches Telefongespräch geführt hat, sollte die Rechnung auf keinen Fall bezahlen“, erklärt Margarete Michel-Puckert, Beraterin der Verbraucherzentrale NRW: „Hat man tatsächlich bei dem Anbieter angerufen, sollte zur Sicherheit geprüft werden, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.“

Die Verbraucherschützerin rät, der unberechtigten Forderung schriftlich per Einwurfeinschreiben zu widersprechen, sich nicht von Mahnungen und Inkassoforderungen verunsichern zu lassen, sondern im Zweifel zunächst rechtlichen Rat einzuholen. Eine Zahlungsverpflichtung besteht grundsätzlich nur, wenn tatsächlich eine kostenpflichtige Leistung vereinbart worden ist und in Anspruch genommen wurde.

Die Firma muss nachweisen, dass ein rechtsgültiger Vertrag über den geforderten Preis besteht. Ist dies nicht der Fall, sollten sich Betroffene nicht einschüchtern lassen. Reagieren sollten sie erst wieder, wenn ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird. Gegen diesen kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Der von einem Anbieter behauptete Zahlungsanspruch wird dann gegebenenfalls in einem gerichtlichen Verfahren geklärt.

Der Verbraucherzentrale NRW ist bislang noch kein Fall bekannt, in dem das tschechische Unternehmen seine Drohung wahr gemacht und die angeblichen Schulden per Mahnbescheid oder Klage gerichtlich erstritten hat.

• Weitere Infos und Beratung der Verbraucherzentrale erhalten Ratsuchende mittwochs von 10 bis 15 Uhr im Rathaus Ibbenbüren unter der Rufnummer 05451 / 931933.


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