Lahmes Internet?

Margarete Michel-Puckert, Beraterin der Verbraucherzentrale im Stützpunkt Ibbenbüren. Foto: Podszun

Finanzen

Ibbenbüren. Der Stream bricht während der Fußball-Übertragung dauernd ab. Es dauert und dauert und beim Hochladen von Dokumenten für die Steuererklärung wird wegen Zeitüberschreitung die Annahme verweigert.

„Weil Internetanbieter oft mit hohen ‚bis zu‘-Bandbreiten werben, ist der Frust groß, wenn angepriesene Highspeed-Verbindungen als lahme Enten stranden. Aber nur, wenn die tatsächliche Internetgeschwindigkeit erheblich, regelmäßig wiederkehrend oder dauerhaft von der vereinbarten abweicht, kann der Kunde den Vertrag kündigen“, sagt Margarete Michel-Puckert und gibt Tipps für den Speed-Test:

• Fehlerquellen ausschließen: Veraltete Treiber der Netzwerkkarte, schlechter WLAN-Empfang, zu viele Cookies im Browser, falsche Router-Einstellungen, ungeeignete Kabel oder Antivirenprogramme können die Geschwindigkeit bremsen. Manchmal hilft auch der alte Trick, den Internetrouter kurz aus- und wieder anzuschalten.

• Diese Geschwindigkeit steht Ihnen zu: Im Produktinformationsblatt müssen Anbieter angeben, welches Download- und Upload-Tempo Kunden beim Internetdienst normalerweise erwarten können. Die im Produktinformationsblatt genannten Richtwerte sind Messlatte, ob die vereinbarte Geschwindigkeit tatsächlich beim Kunden ankommt.

• Richtig messen: Die Bundesnetzagentur bietet auf der Webseite www.breitbandmessung.de ein Messtool, um die Geschwindigkeit zu überprüfen. Postleitzahl, Name des Anbieters, der gebuchte Tarif und die im Produktinformationsblatt angegebene maximale Datenübertragungsrate sind dabei der Schlüssel, um die aktuellen Übertragungsraten beim Down- und Upload sekundenschnell auf die Probe zu stellen und zu protokollieren.

• Auf Abhilfe pochen: Ist die Internetleitung nachweislich schlechter als vertraglich zugesichert, sollte der Kunde seinem Telekommunikationsunternehmen schriftlich eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Gelingt dies dem Anbieter nicht, kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden.

• Tarifwechsel als Ausweg: Bietet der Anbieter auch günstigere Tarife an, die von vornherein nur die gemessene niedrigere Geschwindigkeit bieten, sollten Verbraucher einen entsprechenden Tarifwechsel oder eine Vertragsanpassung verlangen. Dabei darauf achten, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten nicht wieder von vorne beginnt und keine Kosten für den Wechsel anfallen. Darüber hinaus sollten sich Kunden informieren, ob andere Anbieter am Standort Internetdienste anbieten und gegebenenfalls dorthin wechseln.

Weitere Informationen und Beratung erhalten Ratsuchende mittwochs von 10 bis 15 Uhr im Rathaus Ibbenbüren, Telefon 05451 / 931-933.


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