Wann müssen Kinder für Eltern Unterhalt zahlen

Diplom-Rechtspfleger Hartmut Richter referiert in der Familienbildungsstätte zum Thema „Wann müssen Kinder für ihre Eltern Unterhalt zahlen?“ Foto: privat

Finanzen

Ibbenbüren. Wenn ein Familienmitglied in ein Alters- oder Pflegeheim umziehen muss, beschäftigen sich nahe Angehörige mit vielen Fragen. In einem Vortrag in der Familienbildungsstätte Ibbenbüren am Dienstag (15. Januar) wird Diplom-Rechtspfleger Hartmut Richter das Thema eingehend erläutern und Lösungswege aufzeigen.

Zeichnet es sich ab, dass eine Betreuung zu Hause nicht mehr möglich ist, beginnt die Suche nach einer geeigneten Unterbringung. Oftmals ist es nicht leicht, einen Ort zu finden, der gemütlich und gleichzeitig bezahlbar ist. Der Referent klärt in seinem Vortrag über Kosten von Plätzen im Betreuten Wohnen, der Tagespflege oder der vollstationären Pflege, staatliche Zuschüsse sowie Unterhaltszahlungen von Kindern für die Eltern auf.

Reichen das Vermögen der Eltern und die laufende Rente zur Finanzierung eines Platzes nicht aus, stellt sich die Frage nach dem Unterhalt der Kinder für ihre Eltern. Hartmut Richter wird auf verständliche Weise erläutern, welche Probleme in diesem Zusammenhang auftreten und wie sie gelöst werden können. Beispiele und Berechnungsmodelle machen deutlich, wann Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet sind. Hartmut Richter geht zudem auf die Zahlungsverpflichtung von Schwiegerkindern und Prüfungsrechte der Sozialämter ein. Er steht zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Der Vortrag am Dienstag (15. Januar) beginnt um 20 Uhr in der Familienbildungsstätte, Klosterstraße 21 in 49477 Ibbenbüren. Anmeldungen werden erbeten unter Telefon 05451-96440 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


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