Ihre Rechte bei Lockangeboten

Margarete Michel-Puckert, Beraterin der Verbraucherzentrale im Stützpunkt Ibbenbüren Foto: Podszun

Finanzen

Ibbenbüren. Kennen Sie das? Ein Geschäft wirbt mit einem tollen Angebot, doch als Sie dort ankommen, ist alles ausverkauft? Margarete Michel-Puckert von der Verbraucherzentrale informiert und gibt Tipps.

Kein Anspruch auf Sonderangebot: Leider haben Sie als Kunde keinen Anspruch, die Sonderangebotsware auch tatsächlich kaufen zu können. Sie müssen sich also damit abfinden, das Geschäft ohne die beworbene Ware zu verlassen. Wird die Butter nach kürzester Zeit wieder mit dem alten, teureren Preis ausgezeichnet, haben Sie kein Recht auf den Sonderpreis aus der Werbung. Auch bei ausverkaufter Ware können Sie nicht auf einer neuen Lieferung bestehen. Grund dafür ist, dass der Händler sich durch die Sonderangebotswerbung nicht binden. Allerdings kann es sich um irreführende Werbung handeln. War der Vorrat nicht „angemessen“ und hat das Geschäft nicht deutlich genug darauf hingewiesen, kann die Verbraucherzentrale NRW das Geschäft gegebenenfalls wegen „Irreführung“ belangen, nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

Ob Werbung als „irreführend“ angesehen wird, hängt entscheidend von den so genannten „Verkehrserwartungen“ ab. Bei der Beurteilung werden unter anderem berücksichtigt:

• die Gestaltung der Anzeigen und Beilagen (Blickfang),
• die Wortwahl der Anzeigen und Beilagen („Sensation“),
• die Art der Produkte (Lebensmittel, Fernseher),
• deren Preis,
• die Bekanntheit und Bedeutung der Firma,
• und eventuelle Hinweise darauf, dass die Ware nur in begrenzter Anzahl vorrätig ist („Sternchenhinweis“).

Zudem zählt, auf welche Weise das Unternehmen versucht hat zu gewährleisten, dass beim Erscheinen seiner Werbung die aufgeführten Produkte im Geschäft oder allen Filialen stehen. Melden Sie der Verbraucherzentrale Ihren Fall, nutzen Sie dazu online das Beschwerdeformular der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale.nrw/lockangebot/ihre-beschwerde  oder sprechen Sie das Team persönlich an.

Weitere Infos und Beratung der Verbraucherzentrale erhalten Ratsuchende mittwochs von 10 bis 15 Uhr im Rathaus Ibbenbüren, Telefon 05451 / 931933.


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