Falsche Kontoabbuchungen

Margarete Michel-Puckert, Beraterin der Verbraucherzentrale im Stützpunkt Ibbenbüren. Foto: Podszun

Finanzen

Kreis Steinfurt. Abbuchungen für ein vergessenes Abo, einen gekündigten Vertrag oder für Dienstleistungen, die man nie bestellt hat – von vielen Girokonten verschwindet unbemerkt Geld für völlig unnütze Dinge. Viele Verbraucher ahnen nicht, dass sie dauernd ungewollt Geld verschenken.

 

 

Dabei können im Lauf der Jahre erkleckliche Summen zusammenkommen. Der kritische Blick auf den Kontoauszug offenbart unberechtigte Abbuchungen und hilft außerdem, unwissentlich untergeschobene Verträge zu erkennen.

Auf Internetseiten und in sozialen Online-Netzwerken können Verträge völlig unbemerkt untergeschoben werden. Ein unbedachtes Klicken auf einen Werbebanner kann ausreichen. In manchen Fällen werden Nutzer sogar von gängigen Internetseiten auf unbekannte Seiten umgeleitet, ohne dass sie etwas antippen. Solche Abofallen von Drittanbietern ziehen wöchentliche Abbuchungen bis zu 9,99 Euro nach sich. Da sind schnell ein paar Hundert Euro verschwunden, bis man die Falle überhaupt bemerkt. Hier hilft eine Drittanbietersperre.

„Andere sind Opfer von manipulativen Werbeanrufen, falschen Gewinnversprechen oder dubiosen Haustürgeschäften geworden. Auch hier kann man weitere Abbuchungen vermeiden und möglicherweise gezahltes Geld zurückholen“, erklärt Margarete Michel-Puckert von der Verbraucherzentrale und gibt Tipps, wie man sich vor ungewollten Kontoabbuchungen schützen kann:

• Regelmäßig die Abbuchungen auf Ihren Kontoauszügen checken: Oft zeigen sich dabei Altlasten, die unnötig Geld kosten. Dahinter stecken meist Verträge, die man irgendwann unbedacht oder aus Versehen abgeschlossen hat. Typische Beispiele sind unnütze Versicherungen, Abos für Zeitschriften, Sammelmünzen oder Handy-Klingeltöne. Gerade bei kleineren Beträgen fallen die Abbuchungen nicht sofort auf.

• Auffällige oder unberechtigte Abbuchungen beanstanden: Entdecken Sie beim Blick auf Ihre Kontoauszüge auffällige Kontobewegungen, beanstanden Sie diese am bes­ten direkt beim betreffenden Unternehmen.

• Unberechtigte Abbuchungen zurückbuchen lassen: Bei unberechtigten Abbuchungen können Sie innerhalb von acht Wochen die Lastschrift von Ihrer Bank zurückbuchen lassen.
Sollte es wiederholt zu unberechtigten Abbuchungen kommen, können Sie Ihr Konto bei Ihrer Bank für Abbuchungen des Unternehmens sperren lassen (Black-Listing). Wichtig: Alleine der Widerruf der Lastschrift reicht nicht aus, um sich von einem bestehenden Vertrag zu lösen.

• Persönliche Beratung, weitere Informationen sowie Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit Unternehmen gibt es immer mittwochs von 10 bis 15 Uhr im Beratungsstützpunkt der Verbraucherzentrale im Rathaus Ibbenbüren, Telefon 05451 / 931933.


Anzeige


Kleinanzeigen inserieren in der Zeitung


Medienberatung für gestaltete Anzeigen


Mediadaten Verlag Zeitung NRW Steinfurt