Zahlungsmethoden im Internet

Margarete Michel-Puckert, Beraterin der Verbraucherzentrale im Stützpunkt Ibbenbüren. Foto: Podszun

Finanzen

Ibbenbüren. Grundsätzlich hat der Kunde kein Recht auf Wahl einer bestimmten Zahlungsart. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung. „Hier geht man nicht das Risiko ein, keine, eine andere als die bestellte oder eine fehlerhafte Ware zu erhalten und trotzdem seinem Geld hinterherzulaufen“, erläutert Margarete Michel-Puckert von der Verbraucherzentrale.

Eine Rechnung wird erst dann gezahlt, wenn die Ware eingetroffen ist. Bei der Einzugsermächtigung kann dem Bankeinzug innerhalb von acht Wochen nach Belastung des Kontos widersprochen werden. Anders ist dies aber bei Zahlung per Überweisung vor Warenerhalt oder bei Zahlung mit Kreditkarte.

Diese Zahlungsarten bedeuten eine Umkehr des Prinzips „Erst die Ware, dann das Geld“: Wenn dem Kunden die Ware nicht gefällt, muss er die bereits erfolgte Zahlung vom Unternehmer zurückfordern, was mühsam sein kann. Daher sollte man möglichst der Zahlung per Rechnung oder Bankeinzug den Vorzug geben.

• Internet-Bezahlsysteme: In vielen Online-Shops kann der Kaufpreis auch über Internet-Bezahlsysteme (wie zum Beispiel PayPal) überwiesen werden. Dies hat den Vorteil, dass Sie Ihre Kontodaten nicht direkt an den Online-Händler übermitteln müssen und die Zahlung sofort ausgeführt wird. Allerdings müssen Sie bei den Bezahldiensten ebenfalls ein Kundenkonto einrichten und sicherstellen, dass niemand die Zugangsdaten erfährt. Bei anderen Bezahlsystemen (wie sofortüberweisung.de) können Sie zwar Ihr gewohntes Passwort für das Online-Banking verwenden, müssen dieses jedoch außerhalb des Online-Portals Ihres Kredit­instituts eingeben.

Einblicke auf möglicherweise sensible Kontodaten können möglich sein. Welche Zahlungsmittel ein Online-Händler akzeptiert, muss er spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs auf der Internetseite angeben. Da beispielsweise eine Bonitätsprüfung erst nach Angabe Ihrer persönlichen Daten im Bestellprozess möglich ist, kann der Händler allerdings von deren Ausgang abhängig machen, ob er den Rechnungskauf im konkreten Einzelfall anbietet.

• Keine Extra-Kosten mehr für Kartenzahlungen: Online-Händler dürfen bei Käufen übers Internet keine gesonderten Gebühren für Kartenzahlungen verlangen. Das gilt europaweit. Eingeschlossen sind „besonders gängige“ Zahlungsmittel wie Girokarten oder Kreditkarten wie Mastercard und Visa.

Infos und Beratung erhalten Ratsuchende mittwochs von 10 bis 15 Uhr im Rathaus Ibbenbüren, Raum 31, Telefon 05451 / 931-933


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