Dokumente online beantragen?

Margarete Michel-Puckert, Beraterin der Verbraucherzentrale im Stützpunkt Ibbenbüren. Foto: Podszun

Finanzen

Viele Dokumente wie das Führungszeugnis, die Geburtsurkunde oder das Kfz-Wunschkennzeichen können Sie online beantragen. Doch Vorsicht: Im Netz stoßen Sie immer wieder auf zweifelhafte Angebote.

„Am Ende zahlen Sie Geld und erhalten als Gegenleistung bloß Informationen zur Beantragung der gewünschten Dokumente“, warnt Margarete Michel-Puckert von der Verbraucherzentrale. Wo Amt drauf steht, muss nicht Amt drin sein. Viele Dienstleis­ter werben damit, die Organisation der gewünschten Dokumente zu übernehmen und die Anträge an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Doch bei einigen Anbietern erhalten Sie die gewünschte Auskunft gar nicht. Anstatt der Papiere gibt es hier lediglich Infos dazu, wie Sie die gewünschten Dokumente bei der Behörde beantragen können. Zusätzlich zu den Kosten für den Service des Dienstleisters werden Sie dann ein zweites Mal zur Kasse gebeten: für die eigentliche Leis­tung vom Amt. Wer etwa über standesamt.com eine Geburtsurkunde anfordert, zahlt 35 Euro für den „Normal-Service“. Vier Euro mehr werden für den „Schnell-Service“ erhoben. Worin der Unterschied liegt, erfahren Sie nicht. 

Der Betreiber der Internetseite amtsweg.com suggeriert, dass man direkt online ein Führungszeugnis beantragen könne. Dass es sich nicht um eine offizielle Behördenseite handelt, ist kaum erkennbar. Mit der Eingabe persönlicher Daten wird lediglich ein „Ratgeber“ zum Online-Beantragen eines Führungszeugnisses bestellt. Dabei sind sämtliche Infos auch kostenlos zu bekommen. Das Bundesjustizamt stellt alle Fragen und Antworten online unter www.bundesjustizamt.de zur Verfügung, inklusive Link zum Beantragen des Führungszeugnisses.

Um am Ende nicht doppelt zu bezahlen, prüfen Sie auf den Internetseiten Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob Sie die Unterlagen dort online anfordern können. In der Regel bieten die Ämter das nämlich ganz ohne zusätzliches Entgelt an. In einigen Fällen ist nicht ohne Weiteres erkennbar, ob Sie sich auf einer offiziellen Webseite von Behörden oder Ämtern befinden. Überprüfen Sie deswegen im Impressum, ob Sie wirklich auf der Seite der zuständigen Behörde sind. Sollten Sie überraschend eine Rechnung oder Mahnung erhalten, widersprechen Sie.

Infos und Beratung erhalten Ratsuchende mittwochs von 10 bis 14 Uhr und von 15 bis 18 Uhr im Rathaus Ibbenbüren, Telefon 05451 / 931-933.


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