Finanzamt versendet Steuererstattungen

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Finanzen

Ibbenbüren. Das Finanzamt Ibbenbüren versendet Steuererstattungen. Damit setzt es ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Januar 2017 um (Az.: VI R 75/14). Dieser hatte entschieden, dass der abzugsfähige Anteil der außergewöhnlichen Belastungen, zum Beispiel der Krankheitskosten, bei der Steuerberechnung zu erhöhen ist.

Die Rechtsänderung bewirkt, dass die Steuererklärungen aller Bürgerinnen und Bürger, die in der Vergangenheit entsprechende Kosten geltend gemacht haben, auf eine Steuererstattung überprüft werden.  „Ein Antrag ist nicht erforderlich. Die entsprechenden Fälle werden vom Finanzamt ermittelt und aufgrund der neuen Rechtslage geändert“, sagt Michael Spielmann, Leiter des Finanzamts Ibbenbüren. 

Das Finanzamt wird in den nächsten Tagen daher eine Vielzahl von Steuerbescheiden versenden, da Änderungen rückwirkend ab dem Jahr 2002 vorgenommen werden.

„Wenn Sie einen Bescheid für vergangene Jahr erhalten haben und eine Erstattung auf Ihrem Konto eingegangen ist, liegt dies wahrscheinlich an der Umsetzung des Urteils. Bitte schauen Sie dann in die Erläuterungen zu Ihrem Einkommensteuerbescheid. Dort finden Sie einen Hinweis auf die Umsetzung des Urteils zu den außergewöhnlichen Belastungen“, so Spielmann. 


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