Die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung

Personenschaden geschieht am häufigsten durch die fahrlässige Herbeiführung von Arbeitsunfällen Foto: privat

Finanzen

Trotz sorgfältiger Vorbereitung und sachkundiger Durchführung der betrieblichen Tätigkeiten können Schäden entstehen, die Schadenersatzansprüche gegen Ihr Unternehmen begründen. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt im Schadenfall die Liquidität des Unternehmens, indem sie für berechtigte Schadenersatzforderungen eintritt.

Als Anspruchsteller können die Auftraggeber, Kooperationspartner oder an der Arbeit unbeteiligte Personen in Erscheinung treten, die durch den Betrieb Ihres Unternehmens einen Schaden erlitten haben.

Wann leistet die Betriebshaftpflichtversicherung?

Diese Versicherung leistet für Schadenersatzansprüche aus Personen- und Sachschäden.
Bei einem Personenschaden wird die Gesundheit einer Person, die nicht Betriebs-zugehörig ist, geschädigt. In der Praxis geschieht dies am häufigsten durch die fahrlässige Herbeiführung von Arbeitsunfällen. Aber auch das unbeabsichtigte Austreten giftiger Substanzen bei der Durchführung von Arbeiten kann zu erheblichen Gesundheitsschäden führen.

Von Sachschäden spricht man, wenn während der Ausübung Ihrer betrieblichen Tätigkeit eine Sache zu Schaden kommt. Dies können Fahrzeuge sein, Gebäude und ihre Bestandteile aber auch nicht zum eigenen Betrieb gehörige Gegenstände von Kunden.

Wichtig ist, dass die Beschädigung des Gegenstandes, an welchem Sie laut Auftrag arbeiten, nicht versichert ist. Der Ausschluss dieser sogenannten Tätigkeitsschäden resultiert daraus, dass Sie den Gegenstand vorsätzlich bearbeiten. Hierbei werden besondere Sachkenntnis und Sorgfalt vorausgesetzt, sodass die Entstehung eines Schadens in hohem Maße ausgeschlossen ist. Dennoch können bestimmte Schäden, die wie das Entstehen eines Brandes oder die Verursachung von Überschwemmungen als konkret benannte Tätigkeitsschäden mitversichert sein.

Eine weitere Schadenart, die entstehen kann, ist der Vermögensschaden. In den überwiegenden Fällen tritt er als Folge eines Sachschadens auf, z. B. in der Form erhöhter Wasserkosten nach der fehlerhaften Reparatur einer Leitung. Ein Vermögensschaden kann aber auch durch die fachliche Falschberatung eines Kunden entstehen.

Was leistet die Betriebshaftpflichtversicherung?

Im Falle eines Personenschadens kann die Schadenersatzleistung ein einmaliges Schmerzensgeld, die Übernahme der Behandlungskosten oder sogar eine lebenslange Rentenleistung für den Betroffenen sein.

Bei Sachschäden wird dem Geschädigten die Reparatur oder der Ersatz der beschädigten Sache zuerkannt. Die Höhe des Schadenersatzes wird zu einem genauen Zeitwert ermittelt, da keine Besserstellung des Fordernden stattfinden darf.
Zu den Schadenersatzleistungen zählen auch die Kosten infolge von Mehraufwendungen, die der Geschädigte hat, um den entstandenen Schaden zu kompensieren. Die Bandbreite reicht hier von der Erstattung der Telefonkosten über die Leistung für Ersatzräumlichkeiten bis hin zum Ausgleich von Ertragsausfällen.

Worauf muss man bei der Berufshaftpflichtversicherung achten?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ein existenzieller Schutz für Ihr Unternehmen.

Damit die Versicherung im Schadenfall auch angemessen leistet, ist beim Abschluss eines solchen Vertrages besondere Sorgfalt wichtig. So werden für die Berechnung des Beitrages zur Betriebshaftpflichtversicherung die Art der Tätigkeit Ihres Betriebes und die Anzahl der Mitarbeiter herangezogen. Im Schadenfall wird immer durch den Versicherer geprüft werden, ob die Angaben zur Tätigkeitsart und Betriebsgröße am Schadentag der Wirklichkeit entsprochen haben. Zu den regelmäßigen Obliegenheiten des versicherten Unternehmens gehört es daher, jede Änderung der Tätigkeit dem Versicherer anzuzeigen. Weiterhin sollte der versicherte Betrieb über die Höhe der Deckungssumme Bescheid wissen und die eventuell im Vertrag vereinbarten Leistungsbegrenzungen und Ausschlüsse kennen.

Einen wichtigen Punkt stellt auch die Beauftragung von Subunternehmern dar. Denn für deren verursachte Schäden haftet Ihr Betrieb in den meisten Fällen auch, daher müssen sie in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert sein.


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