Steuervorteile durch Eheschließung?

In erster Linie heiratet man aus Liebe aber finanziell wird es auch interessant. Foto: privat

Finanzen

Das können Sie sparen, wenn Sie heiraten! Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie auf der Welt haben vor allem heiratswillige Paare die Hochzeit oft mehr als einmal verschieben müssen. Verzögerungen, die sich nicht nur auf die Partnerschaft, sondern auch auf die Geldbörse auswirken können.

Denn wenn man verheiratet ist, gibt es in Deutschland einige steuerliche Vorteile. Das Institut für Demoskopie Allensbach hat schon vor einigen Jahren eine Umfrage unter verheirateten Personen durchgeführt. Hier gaben mehr als 80 % der Befragten an, dass steuerliche Gründe für eine Heirat keine Rolle gespielt haben. Auch wenn diese Vorzüge nicht die Hauptmotivation für eine Heirat sind, so macht es doch Sinn die finanziellen Vorteile genauer unter die Lupe zu nehmen.

Ein guter Grund zum Heiraten

In erster Linie heiratet man aus Liebe, das sollte doch an erster Stelle stehen. Aber es gibt auch einige andere Parameter, die dafür sprechen aus steuerlichen Gründen zu heiraten. Finanziell interessant wird es vor allem dann, wenn …

    ● … sich die zukünftigen Eheleute Kinder wünschen und das Elterngeld höher ausfallen sollte.
    ● … die beiden Partner unterschiedlich viel verdienen.
    ● … einer der beiden Partner hohe Zinseinnahmen hat und man Kapitalertragssteuer sparen möchte.
    ● … man vom doppelten Sparer-Pauschalbetrag profitieren möchte.
    ● … man seinem Partner ein wirklich teures Geschenk machen möchte.
    ● … die Ehepartner bei Versicherungsprämien sparen möchten.
    ● … man die geringwertigen Heirats- und Geburtsbeihilfen Ihres Arbeitgebers steuerfrei in Anspruch nehmen möchte.

Big Fat Wedding oder Hochzeit im kleinen Kreis

Beginnen wir am Anfang – bei der Hochzeit selbst. Eine Hochzeit ist ein sehr teures Unterfangen. Eheringe, Brautkleid, Anzug, Blumenschmuck, Räumlichkeiten und Rahmenprogramm, Essen und Getränke … mehrere tausend, wenn nicht zehntausend Euro summieren sich hier sehr schnell. Die schlechte Nachricht: Hier kann man nur Geld einsparen, wenn man im kleinen Kreis heiratet. Aber es bleibt die Frage, ob man die Hochzeit steuerlich absetzen kann? Auch hier gibt es nicht viel Positives zu berichten, denn absetzen kann man weder die Kosten der Hochzeit noch die der Hochzeitsreise.

Das fällt unter die Kategorie „Privatvergnügen“ und steuerliche Vorteile gibt es hier leider keine. Die Hochzeitsreise muss derzeit aufgrund von Corona gut geplant und gleichzeitig flexibel sein. Top Reiseziele sind nach wie vor tropische Inseln oder Metropolen wie Las Vegas wo es mit ein bisschen Glück möglich ist die Hochzeitskasse wieder etwas aufzubessern. Ein kleines Trostpflaster für alle, die es wegen Corona nicht beim ersten Anlauf nach Las Vegas schaffen: Es gibt mittlerweile ein gutes Angebot bei Online Casinos und außerdem gibt es auch sehr viele Wettanbieter ohne Steuer. Wenn sich Gewinne einstellen, kann man so das Hochzeits-Sparschwein füttern.

Der perfekte Termin für den perfekten Tag

Beliebte Termine sind spannende Zahlenkombinationen wie zum Beispiel der 20.10.20 oder der 21. eines jeden Monats des heurigen Jahres. Auch im bekannten Wonnemonat Mai trauen sich viele. Steuerlich bringen solche besonderen Termine aber keinen Vorteil. Statistisch gesehen heiraten sehr viele Paare im Dezember, ein Monat, der nicht gerade durch das einladende Schönwetter und die milden Temperaturen lockt. Aber wenn man den Ehegattenspitting-Vorteil nutzen möchte, so gilt dieser immer für das gesamte laufende Jahr. Wer also im Dezember heiratet, profitiert rückwirkend schon ab 1.1. Der Steuerklassenwechsel hingegen greift erst im Monat nach der Beantragung. Hier gibt es keine terminlichen Vorteile.

So sparen Ehepartner die Einkommensteuer

Wenn man verheiratet ist, hat man die Wahl zwischen drei Steuerklassen-Kombinationen. Wann sich welche Kombination lohnt, hängt davon ab, wie viel beide Ehepartner jeweils verdienen:

    IV und IV
    Lohnt sich, wenn beide in etwa das gleiche Gehalt haben.
    IV und IV mit Faktor
    Auch diese Kombination rechnet sich wenn beide annähernd gleich viel verdienen.
    III und V
    Diese Kombination rechnet sich, wenn einer der beiden viel und der andere wenig oder gar nichts verdient.

Am besten berechnet man selbst beim Steuerklassenrechner welche Kombination im konkreten Fall lohnenswert ist. Wichtig zu wissen ist, dass Paare nach der Hochzeit automatisch der Steuerklasse IV (4) zugeordnet werden. Diese automatische Gruppierung ist unabhängig davon, ob beide berufstätig sind oder ob nur eine Person der Erwerbstätigkeit nachgeht.

Ehegattensplitting – der größte Steuervorteil

Der steuerlich größte Vorteil ergibt sich durch das Ehegattensplitting. Ehepaare werden automatisch – auch ohne Antrag – zusammen veranlagt. Das heißt, dass man als Ehepaar steuerlich wie eine Person behandelt wird. Das spart nicht nur Zeit, sondern in fast allen Fällen auch Steuern. In der Praxis funktioniert das so, dass das Finanzamt die Einkommen beider Partner addiert und diese Summe durch zwei teilt. Für dieses Ergebnis wird dann die Einkommensteuer berechnet. Diese wird wiederum verdoppelt und so ergibt sich die Einkommensteuer, die man als Ehepaar bezahlen muss. Vor allem bei Paaren wo der Unterschied zwischen den Einkommen sehr hoch ist, lohnt sich das Ehegattensplitting. Sollte man das als Ehepaar nicht wollen kann trotzdem jeder für sich die Steuererklärung abgeben. Ein Kreuz bei „Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern“ setzen und alles bleibt beim Alten.

Außerdem gibt es noch zwei Sonderformen der Veranlagung, die nur für verheiratete Personen möglich ist:

    Witwen-Splitting:
    Steuervorteil für den Witwer oder die Witwe im Folgejahr des Todes eines Ehepartners.
    Sonder-Splitting:
    Steuervorteil für den Mann oder die Frau, dessen Ex-Partner im Jahr der Scheidung erneut heiratet.

Freibetrag für Schenkungen und Erbschaften

Teure Geschenke werden mit der Hochzeit steuerlich günstiger. Für den Lebensgefährten oder die Lebensgefährtin sind Geschenke bis zu EUR 20.000 schenkungssteuerfrei. Dieser Freibetrag erhöht sich auf ein Vielfaches, sobald man verheiratet ist – nämlich auf EUR 500.000.

Auch im Falle des Ablebens des Ehepartners gilt derselbe Freibetrag. Der Nachlass bleibt für den überlebenden Ehepartner dann bis zu EUR 500.000 steuerfrei. Auch das gemeinsame Familienwohnhaus kann steuerfrei übernommen werden, wenn der hinterbliebene Partner/Partnerin darin wohnt.

Sondertarife bei Versicherungen

Ist man verheiratet so spart man auch bei Versicherungsprämien. Es gibt günstigere Sondertarife für Eheleute oder man hat die Möglichkeit zwei laufende Versicherungen auf eine gemeinsame Versicherung umschreiben zu lassen. Egal ob Auto-, Hausrats- oder Haftpflichtversicherung. Am besten setzt man sich mit der Versicherung in Verbindung und erkundigt sich welche unterschiedlichen Möglichkeiten es gibt.
Auch bezüglich einer Riester-Rente sollte man sich als Ehepaar informieren. Diese Altersvorsorge muss man zwar selbst finanzieren, aber es gibt staatliche Zulagen und diese gelten dann in bestimmten Fällen auch für den Ehepartner beziehungsweise die Ehepartnerin.

Einen weiteren Ehe-Vorteil bietet die gesetzliche Krankenversicherung. Auch hier lohnt es sich, sich als Ehepaar einzutragen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können sich Ehepartner bei der Kranken- und Pflegeversicherung kostenlos mitversichern. Das gilt dann ebenso für gemeinsame Kinder.

Rechnet sich eine Hochzeit?

Mit den Worten

„Ja, ich will!“

übernehmen Sie Verantwortung füreinander und für das weitere gemeinsame Leben. Der Staat „belohnt“ diesen wertvollen Beitrag für die deutsche Gesellschaft mit vielen steuerlichen Vorteilen. Um diese Vorzüge in vollem Umfang nutzen zu können macht es in jedem Fall Sinn, sich steuerlich beraten zu lassen um herauszufinden welche Modelle und Varianten für den individuellen Fall am besten funktionieren.


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