Freigrenze von 22 Euro am Zoll fällt weg - Vorsicht bei Bestellungen in China

Foto: Zollbehörde

Finanzen

(isr) Ganz ehrlich: Bestellen Sie auch schon mal bei Wish & Co.? Sehr verlockend, diese tollen Dingen zu günstigen Preisen, die direkt zu Ihnen nach Hause geschickt werden, oder?

Meistens erreicht Sie dann nach einigen Wochen ein Paket aus China, gefüllt mit lauter Schnäppchen.

Aber bleiben Schnäppchen nun auch noch Schnäppchen?

Wohl eher nicht. Warum nicht?

Die Antwort ist einfach:

Die Freigrenze von 22 Euro fällt ab dem 1. Juli 2021.

Welche Konsequenzen hat das für Sie?

Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie in der Regel für alles, was Sie in einem Drittland wie etwa den USA, England oder eben China bestellen, auch Einfuhrabgaben zahlen.

Fortan muss zudem für all diese Sendungen eine Zollanmeldung abgegeben werden.

Beides übernimmt zumeist zunächst der zuständige Post- oder Kurierdienst für Sie - er begleicht auch die Einfuhrabgaben beim Zoll. Aber auf diesen Kosten will er natürlich nicht sitzenbleiben: Er holt sich das Geld bei Ablieferung des Paketes von Ihnen zurück.

Von Kosten in welcher Höhe sprechen wir eigentlich?

Dazu schauen wir uns ein Schnäppchenbeispiel einmal genauer an.

Nehmen wir an, Sie wollen Ihrem Mann zum Jahrestag eine Freude machen und bestellen sich aus diesem Grund in China neue hübsche Unterwäsche.
Diese Unterwäsche soll 10 Euro kosten (aber sie sieht natürlich trotzdem spitze aus...).

Die Einfuhrumsatzsteuer liegt in diesem Fall bei 19 Prozent, sprich: 1,90 Euro.
Der Kurierdienst verlangt für die Abwicklung beim Zoll nun eine Pauschale von 5 Euro.

Und schon kostet Ihr neues Dessous nicht mehr 10 Euro, sondern schon 16,90 Euro. Denn der Beförderer kassiert von Ihnen bei der Lieferung diese zusätzlichen 6,90 Euro.
Das müssen Sie im Blick haben.

Glück haben Sie (zumindest auf den ersten Blick, wenn sich Ihr Verkäufer im Drittland im neuen Mehrwertsteuersystem der EU registriert (IOSS = Import One Stop Shop).
In diesem Fall fallen für Sie beim Kauf von Waren mit einem Wert von höchstens 150 Euro, die Sie außerhalb der EU kaufen, beim Zoll keine Einfuhrabgaben an. Aber: Der Verkäufer muss in diesem Fall die Abgaben selbst an die EU zahlen.

Was wird er wohl tun?

Richtig: Sein Schnäppchen teurer machen.

Eine gute Nachricht bleibt:
Bei einem Sachwert bis 150 Euro bleiben Waren weiterhin zollfrei. Diese bisherige Wertgrenze von 150 Euro bleibt also auch nach dem 1. Juli 2021 bestehen. Es fällt also lediglich die Einfuhrumsatzsteuer (7 oder 19 Prozent) an sowie die Beförderungspauschale ihres Kurierdienstes und die Verbrauchssteuer. Letztere jedoch nur für zum Beispiel Alkohol, Tabakwaren, Kaffee oder Parfüm.

Mehr dazu lesen Sie auf der Seite des Zolls

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Aenderungen_ab_01072021/aenderungen_ab_01072021_node.html


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