Fondsstandortgesetz - 4000 Spezialfonds dürfen jetzt in Kryptowerte wie Bitcoin investieren

Das neue Fondsstandortgesetz erlaubt es 4000 bestehenden Spezialfonds bis zu 20 % des Fondswertes in Bitcoin oder Ether zu investieren. Foto: privat

Finanzen

Am 1. Juli 2021 ist das Fondsstandortgesetz in Kraft getreten. Es erteilt inländischen Spezialfonds die Erlaubnis, bis zu 20 Prozent der von ihnen verwalteten Mittel in Kryptoassets wie beispielsweise Bitcoin anzulegen. Ziel des Gesetzes ist es, die Attraktivität Deutschlands als Fondsstandort zu stärken. Es soll nun vor allem Start-ups steuerlich erleichtert werden, internationale Talente durch attraktive Beteiligungsmöglichkeiten zu gewinnen.

Durch das Fondsstandortgesetz werden die Änderungen der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU umgesetzt und Anpassungen an die Transparenz- und die Taxonomie-Verordnung vorgenommen. Zudem werden weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zur Entbürokratisierung und zur Digitalisierung der Aufsicht vorgenommen.

Fondsstandortgesetz

Bis zu 350 Milliarden Euro an neuen Investitionen könnten auf dem Kryptomarkt ankommen, nachdem Deutschland Anfang dieses Jahres ein Kryptowährungsgesetz in Kraft getreten hat. Das neue Fondsstandortgesetz erlaubt es 4000 bestehenden Spezialfonds bis zu 20 % des Fondswertes in Bitcoin oder Ether zu investieren. Da dieses Gesetz eine Umsetzung einer EU-Richtlinie ist, können wir davon ausgehen, dass diese neue Option ganz Europa abdeckt.

„Es wird nicht über Nacht passieren, aber wir sprechen vom größten Investmentvehikel Deutschlands – das Geld ist buchstäblich da“

sagt Sven Hildebrandt, CEO von Distributed Ledger Consulting (DLC), der auch dieses Gesetz entworfen hat.

Im Jahr 2018 beschwerten sich einige US-Pensionsfondsmanager immer wieder darüber, ihre Investitionen in Bitcoin einzuschränken, sodass sie einen ETF (Exchange Traded Fund) wollten, weil es hierfür andere Kriterien gibt.

Die Immobilienbranche hatte darauf gehofft, dass im parlamentarischen Verfahren vor allem am neu eingeführten geschlossenen Sondervermögen auf geschlossene Publikums-AIF (alternative Investmentfonds) noch geschliffen wird.

"Mit Blick auf das geschlossene Sondervermögen hat man die Chance verpasst, dieses neue Vehikel auch für Privatanleger zuzulassen, und damit auch die Möglichkeit, mehr Privatkapital in die dringend benötigten Infrastruktur- und Nachhaltigkeitsinvestitionen zu lenken", monierte ZIA-Vize Schenk. "So bleiben die angekündigten Impulse für den deutschen Fondsstandort leider auf der Strecke."

Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, dass es für Beschäftigte von Startups und anderen Kleinunternehmen attraktiver werden soll, Anteile an ihrem Unternehmen zu übernehmen.

Der steuerfreie Höchstbetrag für solche Kapitalbeteiligungen wird steuerlich künftig stärker gefördert, indem er von 360 Euro im Jahr auf 720 Euro angehoben wird (§ 3 Nr. 39 EStG) – laut Gesetzentwurf gilt das schon ab dem 1.7.2021. Bei Unternehmensbeteiligungen an Startups, die den Angestellten kostenlos oder verbilligt übertragen wurden, sollen Einkünfte anfangs grundsätzlich gar nicht besteuert werden.

Die Besteuerung erfolgt erst im Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens nach zwölf Jahren. Bis zu einem Wert von jährlich 1.440 Euro könnten Unternehmensbeteiligungen gänzlich steuerfrei übertragen werden.

Der BVI1 unterstützt die Zielsetzung des Referentenentwurfs, den Fondsstandort Deutschland zu stärken. Der Entwurf enthält zahlreiche vielversprechende Vorschläge, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fondswirtschaft zu erhöhen und Bürokratieaufwand abzubauen. Das gilt insbesondere für die EU-rechtlich nicht erforderlichen Regelungen zum dauerhaften Datenträger, die Abschaffung des Schriftform- zugunsten eines Textformerfordernisses und die künftig elektronische Kommunikation zwischen Aufsicht und KVG.

Fazit

Bitcoin hat derzeit eine Marktkapitalisierung von 678 Milliarden US-Dollar. Dieses Gesetz lässt einen Zufluss von mehr als der Hälfte des Marktkapitalisierungswertes zu. Wir gehen jedoch davon aus, dass diese Diversifizierung schrittweise erfolgen wird. Anhaltende, allmähliche Zuflüsse können jedoch den gleichen Effekt haben.


Anzeige


Kleinanzeigen inserieren in der Zeitung


Medienberatung für gestaltete Anzeigen


Mediadaten Verlag Zeitung NRW Steinfurt