Nach Italien ziehen, um dort zu leben oder zu arbeiten: Wie zahlt man Steuern?

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Finanzen

Sie möchten nach Italien ziehen und sich vorher über die Steuern Italien informieren. Dann sind Sie hier richtig. Egal, ob Sie als Freiberufler arbeiten, als Unternehmer geschäftliche Interessen verfolgen oder Sie Eigentum oder Vermögen in Italien haben, Italien bietet für viele Personengruppen steuerliche Vorteile, die das Land innerhalb der Europäischen Union attraktiv machen.

Um diese Vorteile nutzen zu können, muss man allerdings verstehen, wie die Besteuerung in Italien funktioniert. Dazu geben wir Ihnen eine Einführung in das Bürgerliches Gesetzbuch und erklären Ihnen, wie Sie die Italien Steuernummer online beantragen können, welche Steuern in Italien für Ausländer relevant sind und wie Italien Einkommensteuer berechnet wird.

Das wichtigste zuerst: die italienische Steuernummer

Wer nach Italien zieht, sich länger in Italien aufhält oder jegliche Form von Vertrag in Italien abschließen will, benötigt dafür einen eigenen „Codice Fiscale”. Die italienische Steuernummer besteht aus einer Kombination aus Buchstaben und Ziffern, die sich aus persönlichen Daten der Person zusammensetzt: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort oder -land. Für die italienische Steuernummer gelten für Ausländer ebenso wie für Italiener die gleichen Regelungen und sie gelten als einfache Identifikation der in Italien wohnhaften Bürger.

Zuständig für die Ausstellung der Steuernummer ist die italienische Steuer- und Einnahmebehörde „Agenzia delle Entrate”. Die Beantragung einer Steuernummer ist für Vertragsabschlüsse notwendig, die steuerlich oder rechtlich relevant sind. Zur Beantragung benötigt man ein Ausweisdokument und ein ausgefülltes Antragsformular. Formal verlangen die Behörden zwar eine Erklärung, dass Sie Ihren Wohnsitz oder Ihre Arbeitsstätte in Italien haben („domicilio fiscale”), allerdings verzichten die Behörden oftmals auf diese Anforderung. Sollte sie dennoch verlangt werden, kann sie von Ihrem italienischen Arbeitgeber oder einer in Italien wohnhaften natürlichen Person ausgestellt werden.
In der Regel müssen Sie den Codice Fiscale bei der „Agenzia delle Entrate”, also der örtlichen Steuerbehörde, beantragen. Für Ausländer, die nicht in Italien sind, gilt, dass Sie den Codice Fiscale bei Ihrer zuständigen italienischen Auslandsvertretung beantragen.

Haben Sie Ihre Steuernummer einmal verloren, können Sie ein Duplikat online beantragen. Doch für den Erstantrag muss man in der Regel zur Behörde vor Ort. Das kann ohne Frage mit weiten Wegen und großen Mühen verbunden sein.
Mittlerweile ist glücklicherweise auch die Online Beantragung der Steuernummer möglich. Sie müssen dann nicht mehr persönlich bei der Behörde vorständig werden müssen, sondern können den Antrag bequem aus der Ferne stellen. Das renommierte Unternehmen Italylawfirms bietet die praktische Dienstleistung der Online Beantragung in wenigen Schritten an. Es benötigt nur ein äußerst kurzes Formular sowie eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises, die Sie online hochladen. Den Antrag können Sie dann einfach mit einer digitalen Unterschrift unterschreiben. Mithilfe eines sicheren Online Zahlungssystems bezahlen Sie den Service. Der gesamte Vorgang der Antragstellung dauert nur wenige Minuten. Zusätzlich erhalten Sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem italienischen Anwalt, der Ihnen mögliche Fragen zu Steuern in Italien beantwortet. Ihre digitale Karte bekommen Sie nach wenigen Tagen sicher per Post. Bei der Beantragung in der Behörde vor Ort kann es bis zum Erhalt der Steuernummer schon mal mehrere Wochen dauern.

Das Wichtigste zur Einkommensteuer in Italien

Die „Imposta sul reddito delle persone fisiche” (IRPEF), wie die italienische Einkommenssteuer genau heißt, gilt für alle ansässigen und nicht ansässigen natürlichen Personen.

Für ansässige Personen wird die Einkommensteuer neben den Einkünften aus Grund- und Kapitalvermögen, auch bei Einkünften aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit und auch für sonstige Einkünfte und Unternehmenseinkünfte erhoben. Die Einkommensteuer Italien muss also für erzielte Mieteinkünfte und für die Eigennutzung einer Immobilie gezahlt werden. Das gilt, sobald Sie einen Zweitwohnsitz in Italien unterhalten und der Gesamtbetrag der Mieteinkünfte 185 € übersteigt. Der Einkommensteuersatz in Italien liegt zwischen 23% und 43%. Der für Sie relevante Steuersatz hängt dabei von Ihrem Einkommen ab.

Relevante Steuern für Ausländer in Italien

Die gerade erklärte Einkommensteuer in Italien gilt für alle ansässigen und nicht ansässigen natürlichen Personen. Als ansässig gelten Sie, wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Jahr, also über die Hälfte des Jahres, in Italien aufhalten.
In diesem Fall sind Sie steuerpflichtig. Die anfallenden Steuern werden nach dem Welteinkommensprinzip berechnet. Das heißt, sie geben alle in- und ausländischen Einkünfte an. Nicht ansässige Personen müssen lediglich das in Italien erwirtschaftete Einkommen versteuern. Die Steuerschuld ist jeweils am 16. Juni des Folgejahres zu begleichen.


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