Streamen fast ohne Grenzen

Margarete Michel-Puckert, Beraterin der Verbraucherzentrale im Stützpunkt Ibbenbüren. Foto: Podszun

Wirtschaft

Ibbenbüren. Filme, Sport, Musik, eBooks oder Videospiele – für die Nutzung kostenpflichtiger Streaming-Dienste während eines Aufenthalts in einem anderen EU-Land dürfen keine Zusatzkosten mehr anfallen. Seit dem 1. April sind für kostenpflichtige Streaming-Dienste die Ländersperren – das sogenannte Geoblocking – weggefallen.

„Die Nutzung von bereits bezahlten Diensten ist allerdings auf einen vorübergehenden Aufenthalt begrenzt. Für den Wegfall der Ländergrenze müssen Streaming-Anbieter außerdem zuvor das Wohnsitzland des Nutzers überprüfen“, so Margarete Michel-Puckert von der Verbraucherzentrale. Sie erklärt, was fürs Streamen kos­tenpflichtiger Online-Abos gilt:

• Grenzenloses Streamen möglich: Dank der vom Europäischen Parlament verabschiedeten Portabilitätsverordnung gilt für kos­tenpflichtige Streaming-Abos: Bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland gilt die Datenübertragung als Nutzung im Wohnsitzland. Das heißt, die Inhalte müssen im Netz so angeboten werden, wie sie für Abonnenten auch an ihrem Wohnsitz verfügbar wären. Achtung: Die neuen Regeln gelten nicht in europäischen Nicht- EU-Ländern wie der Schweiz

• Überprüfung des Wohnsitzes: Anbieter von Online-Diens­ten können bei Vertragsschluss oder -verlängerung Kundendaten wie Wohnsitz, Kreditkartendaten oder IP-Adresse nutzen. Erlaubt sind zwei Möglichkeiten, um den Wohnsitzmitgliedstaat des Abonnenten zu prüfen. Auch die Vorlage eines gültigen Ausweises kann verlangt werden. Tipp: Vor Weitergabe einer Ausweiskopie sollten personenbezogene Daten, die zu Prüfzwecken nicht nötig sind, geschwärzt werden.

• Keine zusätzlichen Kosten: Streaming-Anbieter dürfen für die Dienste-Nutzung im EU-Ausland keine zusätzlichen Gebühren erheben. Wenn Nutzer Angebote jedoch über ausländische Mobilfunknetze im EU-Ausland streamen, können Zusatzkosten für die Datenübertragung entstehen. Besser: WLAN-Verbindung nutzen. Die neuen Regeln gelten nicht, wenn Nutzer auf Angebote eines Streaming-Dienstes in einem anderen Land zugreifen möchten.

Weitere Infos und Beratung zum Thema erhalten Ratsuchende mittwochs von 10 bis 15 Uhr im Rathaus Ibbenbüren, Telefon 05451 / 931-933.
Keine Beratung: Am Mittwoch der kommenden Woche (17. Oktober) ist der Beratungsstützpunkt in Ibbenbüren ausnahmesweise geschlossen.


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