So finden sie den richtigen Handwerker

Margarete Michel-Puckert, Beraterin der Verbraucherzentrale im Stützpunkt Ibbenbüren. Foto: Podszun

Wirtschaft

Neue Fenster können Energie sparen und das Wohnen komfortabler machen – wenn sie richtig eingebaut werden. Wie aber findet man für derartige Vorhaben den richtigen Handwerksbetrieb? Wie beugt man teuren Überraschungen vor?

„Das Wichtigste sind schriftliche Vereinbarungen. Wer sich auf mündliche Absprachen verlässt, kann Probleme bekommen beim Pochen auf Preise, beim Fordern von Nachbesserungen oder bei rechtlichen Schritten“, betont Margarete Michel-Puckert von der Verbraucherzentrale und gibt folgende Tipps:

• Handwerker finden: Die beste Quelle ist der eigene Bekanntenkreis. Hat ein Betrieb hier gut gearbeitet, wird er sicher weiterempfohlen. Weitere Firmen finden sich über Branchenverzeichnisse, die örtlichen Innungen und Online-Portale, auf denen Auftraggeber ihr Vorhaben schildern und Betriebe sich daraufhin mit Angeboten melden. Wichtig: Checken Sie die Qualifikationen: Handelt es sich um einen Innungsbetrieb? Einen Meisterbetrieb? Hat er aussagekräftige Referenzen?

• Kostenvoranschläge oder Angebote einholen: Vor Auftragsvergabe sollten zwei bis drei Angebote oder Kostenvoranschläge verschiedener Firmen eingeholt werden. Hier gibt es wichtige Unterschiede: Kostenvoranschläge sind nicht verbindlich, es kann teurer werden. Steigt der Preis um mehr als 15 bis 20 Prozent, muss der Unternehmer jedoch darauf hinweisen.

• Prüfen und vergleichen: Vor dem Preisvergleich steht der Check auf Vollständigkeit. Angebote und Voranschläge sollten alle Vor-, Nach- undNebenarbeiten berücksichtigen, beim Fenstertausch zum Beispiel den Gerüstbau.

• Vertrag schließen: Im Vertrag sind die zu leistenden Arbeiten und Anforderungen zum Beispiel die Qualität des verwendeten Materials und Mengenangaben, mit Preisen detailgenau festzuhalten.

• Ergebnis prüfen: Nach Fertigstellung folgt die Prüfung, im Zweifelsfall unterstützt durch zusätzlich beauftragte Fachleute. Mängel sollten fotografiert und dem Betrieb sofort schriftlich geschildert werden.

• Rechnung begleichen: Die Rechnung sollten Kunden erst dann vollständig bezahlen, wenn alles zur Zufriedenheit erledigt ist. Alle Lohn-, Fahrt- und Materialkosten sollten einzeln aufgeführt werden – einige Posten können eventuell anteilig von der Steuer abgesetzt werden.

Weitere Infos und Beratung zum Thema erhalten Ratsuchende mittwochs von 10 bis 15 Uhr im Rathaus Ibbenbüren, Telefon 05451 / 931-933.


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