Insolvenz von BEV - Musterfeststellungsklage

Insolvenz von BEV - Musterfeststellungsklage Foto: wirin

Wirtschaft

Tecklenburger Land. Die Insolvenz des Energieversorgers BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH mit Sitz in München betrifft auch zahlreiche Kunden im Tecklenburger Land. Sie müssen nun damit rechnen, dass sie etwaige Guthaben nicht erstattet bekommen und unterm Strich für die Belieferung mit Strom und Gas doppelt zahlen müssen.

„Viele BEV-Kunden haben sich in den vergangenen Monaten bei den Stadtwerken Tecklenburger Land gemeldet, weil sie große Probleme mit der BEV hatten“, sagt Marcus Rüdiger, Vertriebsleiter der Stadtwerke Tecklenburger Land. Allein im Dezember hatten zahlreiche BEV-Kunden aus der hiesigen Region vergeblich versucht, von der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft zu den Stadtwerken Tecklenburger Land zu wechseln.

Der Bundesverband der Verbraucherschützer hat eine Musterfeststellungsklage eingereicht, wobei bis zum 27. März 2020 mindestens 50 Eintragungen notwendig sind, damit es zur Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in München kommt!

Zum Hintergrund: Im Jahr 2013 stieg die BEV in den Strom- und Gasmarkt ein. Lange stand das Unternehmen im Ranking von einschlägigen Vergleichsportalen im Internet ganz oben. Doch Kunden beschwerten sich immer wieder über das Geschäftsgebaren der BEV. Zunächst waren bundesweit bis zu 500.000 Kunden mit günstigen Preisen gelockt worden. Dann folgten drastische Preiserhöhungen, Missachtung von Preisgarantien sowie Vertragslaufzeiten. „Auch bei uns haben sich viele BEV-Kunden gemeldet, die aufgrund von Preiserhöhungen von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht haben, ihren Vertrag mit der BEV gekündigt haben und zu den Stadtwerken Tecklenburger Land wechseln wollten“, schildert Marcus Rüdiger. „Die BEV hat reihenweise alle Übernahmen abgelehnt mit der Begründung, die Kunden hätten keine Kündigung vorgelegt.“

Am 29. Januar 2019 hat der Strom- und Gasanbieter BEV Bayerische Ener­gieversorgungsgesellschaft mbH beim Amtsgericht München einen Antrag auf Insolvenz gestellt. Aufgrund dessen kann die BEV ihre Kunden nicht weiter mit Strom und Gas beliefern. Kunden müssen sich nach einem neuen Energieversorger umschauen. Bis sie den gefunden haben, werden die geprellten Kunden in ganz Deutschland nun von den jeweiligen Grundversorgern der Region beliefert. Häufig sind Grundversorgungstarife jedoch teurer als Sonderverträge.


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