An die Scheren, fertig, los!

Große Freude: Ab kommenden Montag dürfen wir endlich wieder zum Friseur! Foto: privat

Wirtschaft

Kreis Steinfurt (DiLi). Der Countdown läuft: Wer sich endlich von seiner grauen Lockdown-Mähne trennen möchte, hat ab kommenden Montag (1. März) wieder die Gelegenheit dazu: Die Friseursalons dürfen wieder öffnen.

Die Branche kommt nach dem langen Corona-Aus endlich wieder zu dringend nötigen Einnahmen. Voraussetzung: Für alle Salons gilt der branchenspezifische BGW-Arbeitsschutzstandard, um das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus zu minimieren. Der seit dem 19. Februar streng angepasste Reinigungs- und Desinfektionsplan sowie Hautschutz- und Hygieneplan muss natürlich strikt eingehalten werden.

Grundsätzlich muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Das gilt für den Kontakt der Beschäftigten untereinander, zu Kundinnen und Kunden sowie zu anderen Personen. Die Nutzung von Verkehrswegen ist so anzupassen, dass ein ausreichender Abstand zwischen den Personen eingehalten werden kann. Lediglich der jeweilige Kunde, die jeweilige Kundin und der oder die zuständige Beschäftigte dürfen sich unter konsequenter Einhaltung der Schutzmaßnahmen für die Dauer der Friseurtätigkeiten nähern. Zum Einhalten des Abstands sollen Markierungen angebracht werden, zum Beispiel Bodenmarkierungen oder Absperrband. Personenansammlungen sind im Salon strikt zu vermeiden. Wartezeiten müssen durch persönliche Terminvergabe vermieden werden.

Der neue Branchenstandard für das Handwerk aller Friseure wurde an die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sowie an die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des BMAS angepasst. Die grundsätzlichen Anforderungen an Reinigung und Hygiene in Friseursalons und Barbershops werden vorausgesetzt und nicht gesondert ausgeführt. Hier die wichtigsten Änderungen gegenüber der Version vom 30. Dezember 2020:

Eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person darf nicht unterschritten werden, wenn sich mehrere Personen im Raum befinden.

Pausenräume müssen durchgängig gelüftet werden.

Beschäftigte tragen immer mindestens Mund-Nasen-Schutz (medizinische Gesichtsmaske), auch bei Hausbesuchen.

Für Kunden gilt die vorgeschriebene Bedeckung von Mund und Nase nach den jeweiligen Verordnungen der Länder.

Die Verwendung von FFP2-Masken beim Bedienen von Kunden, die keine vorgeschriebene Bedeckung von Mund und Nase tragen können, ist präzisiert.

Weiterhin muss die Salonleitung Beschäftigten für Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten Homeoffice anbieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegenstehen.

Natürlich gelten alle bisherigen AHA-Regeln, die vor dem 19. Februar schon galten, weiterhin zusätzlich. Arbeitsutensilien wie beispielsweise Kämme, Bürsten, Wickler und Ähnliches sollen die Beschäftigten kundenbezogen nutzen.

Gemeinsam genutzte Arbeitsmittel wie Föhne, Telefon oder Tastaturen sowie Oberflächen, die regelmäßig berührt werden (Ablageflächen, Friseurstuhl, Bürsten, Kämme, Wickler und Co.), sind wie im aktuellen Hygieneplan vorgesehen zu reinigen. Auch das permanente Stoßlüften ist unumgänglich.

Statement zur aktuellen Lage von Friseurmeisterin Naja Abdel Hady vom h2 friseurhandwerk Emsdetten: „Nach langer Durststrecke und häufigem Auf und Ab dürfen wir endlich unserer Passion nachgehen. Die auferlegte Auszeit hat uns motiviert, all die Maßnahmen zu ergreifen, um Corona-tauglich in 2021 zu starten. Wir haben unsere Salons nachhaltig umgestaltet, um die Abstände, Belüftung und Hygienekriterien in tollem sowie modernem Glanz anzupassen. Zuversichtlich blicken wir in eine rücksichtsvolle Zukunft nah an unseren Kunden.“


Anzeige


Kleinanzeigen inserieren in der Zeitung


Medienberatung für gestaltete Anzeigen


Mediadaten Verlag Zeitung NRW Steinfurt