Stadt unterstützt Geschäftseröffnungen

Die EWG-Foto-Collage zeigt erfolgreiche Geschäftsmodelle aus dem Sofortprogramm, welches zum Jahresende 2023 auslief. Foto: EWG

Wirtschaft

Rheine. Weil die Stärkung der Innenstädte und Ortszentren als multifunktionale Orte für die Stadtentwicklungspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen von besonderer Bedeutung ist und bleibt, hat die Landesregierung NRW weitere Finanzmittel in Höhe von 35 Millionen Euro zur Unterstützung Innenstadt-stärkender Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen dieser Landesinitiative Zukunft. Innenstadt. NRW wurde der Stadt Rheine für die Programmumsetzung eine Zuwendung in Höhe von 122.256 Euro ab 2024 bewilligt.

Fördergegenstand in Rheine ist unter anderem die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von zwei Jahren. Im Einzelfall können noch belegte Verkaufs- und Gastronomieflächen mit gekündigtem Mietvertrag ohne absehbare Nachfolgenutzung einbezogen werden, um drohenden Leerstand zu vermeiden. Für Ladenlokale, die bereits in den vergangenen Jahren über das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ angemietet worden sind, ist eine Weiterförderung über das neue Landesprogramm nicht möglich.

Ziel des Verfügungsfonds Anmietungen ist es, neue, innovative Nutzungen in leerstehenden Ladenlokalen in der zentralen Lage der Rheiner Innenstadt zu ermöglichen. Damit wird aus Sicht der Stadt Rheine ein wichtiger Beitrag zur Belebung und zur Attraktivierung der Handelslagen geleistet werden. Hendrik Welp von der EWG – Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft übernimmt im Auftrag der Stadt Rheine die Projektsteuerung und erläutert: „Voraussetzung für eine Anmietung durch die Stadt Rheine ist, dass Eigentümerinnen und Eigentümer bereit sind, die Altmiete im Erdgeschoss um 30 Prozent zu reduzieren. Im selben Umfang verringert die Stadt Rheine die Miete für ein neues Geschäftskonzept, so dass dessen Betreiberinnen und Betreiber nur noch 40 Prozent der ursprünglichen Miete zahlen müssen. Das ist ein nicht unerheblicher Mietzuschuss, der bei einer Laufzeit von maximal zwei Jahren dabei entsteht. Unsere positive Erfahrung aus dem Vorgängerprogramm zeigt, dass dadurch vielseitige Nutzungen ermöglicht werden, die gegebenenfalls unter anderen Rahmenbedingungen so nicht denkbar wären.“
Als Start der Umsetzung ruft jetzt die EWG Rheine gemeinsam mit der Stadt Rheine dazu auf, dass sich Interessentinnen und Interessenten mit der EWG in Verbindung setzen. Gesucht werden neue Geschäfts- oder Konzeptideen, die den Geschäftslagen neue Perspektiven eröffnen können. Insbesondere frequenzbringende Angebote stehen im Fokus, wie zum Beispiel Einzelhandels-Popup-Stores und Gastronomie-Startups, direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte, Showrooms des regionalen Online-Handels, aber auch kulturwirtschaftliche Nutzungen und Bildungsangebote sind möglich.

EWG-Geschäftsführer Ingo Niehaus freut sich über die Fortführung des Förderinstrumentes und erklärt: „Jeder Ansatz ist willkommen. Hilfreich ist es, wenn erste Vorstellungen zur Flächengröße, zum Mietpreis und zur Lage bereits mitgenannt werden. Wenn Sie Interesse an einer Anmietung in der Rheiner Innenstadt haben, senden Sie bitte einfach eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

• Bei Fragen wenden sich Interessierte gerne an die EWG unter der Rufnummer 05971 / 80066-0 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


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