Allgemeine Geschäftsbedingungen

Veröffentlichung von Anzeigen

  1. Ein Anzeigenauftrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung von Anzeigen in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
  2. Anzeigen sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
  3. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
  4. Der Werbungstreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb einer Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
  5. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten. Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
  6. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen in der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.
  7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die am Schalter der Verlags­adresse oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und der Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung oder der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreie Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
  9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, soweit der Zweck der Anzeige hierdurch beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung im Rahmen des Schuldverhältnisses sowie wegen unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen, es sei denn, der Verleger, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt, es sei denn, der Verleger, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe hat die Unmöglichkeit beziehungsweise den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
  10. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr (gegenüber Unternehmern) haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Unternehmern die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden, es sei denn, der Mangel ist nicht offensichtlich. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.
  12. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Zahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
  13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Ausgaben Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch den Anzeigenausschnitt. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages es rechtfertigen, werden bis zu zwei Kopfbelege oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Ausnahmebescheinigung des Verlages.
  15. Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und die Lieferung bestellter Anzeigen hat der Auftraggeber zu bezahlen.
  16. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20 % sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungen und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, sodass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
  17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Darüber hinausgehend übernimmt der Verlag keine Haftung. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
  18. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
  19. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird – soweit zulässig – das Amtsgericht Steinfurt beziehungsweise das Landgericht Münster vereinbart.
  20. Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.


Aufgabe von Kleinanzeigen übers Internet

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Veröffentlichung von Anzeigen eines Inserenten in der Gesamtausgabe der Wochenzeitung „Wir in“.

2. Vertragsabschluss

Mit der Online-Übermittlung der Daten für eine Anzeige über www.wirin.de gibt der Inserent gegenüber dem Verlag ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Veröffentlichung in der entsprechenden Anzeigenrubrik der „Wir in“ ab.
Der Anzeigenvertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung des Verlages oder durch die Veröffentlichung der Anzeige in der Wochenzeitung „Wir in“ zustande.  Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge aufgrund ihres Inhaltes abzulehnen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzeigeninhalte auf rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.
Die Formulare zur Aufgabe einer privaten oder gewerblichen Kleinanzeige auf der Internetseite www.wirin.de stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern ein unverbindliches Angebot an den Inserenten, Kleinanzeigen aufzugeben. Mit der Bestellung der gewünschten Kleinanzeige gibt der Inserent ein verbindliches Angebot für die Veröffentlichung der Anzeige in der „Wir in“ ab, indem er die Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.
Nach der Bestätigung des Auftrages sind die Bestelldaten aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

3. Anzeigenpreise, Zahlung, Fälligkeit

Der Anzeigenpreis wird dem Inserenten während der Eingabe der Anzeige in die Eingabemaske angezeigt. Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme des Verlages gültigen und veröffentlichten Preisliste.
Die Abrechnung für private Kleinanzeigen erfolgt im Lastschriftverfahren, im Anzeigenpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Die Abrechnung für gewerbliche Anzeigen kann im Lastschriftverfahren oder nach Rechnungsstellung erfolgen. Die auf dem Bestellformular angegebenen Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Rechnung wird nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt, soweit nicht bereits eine Abbuchung vorgenommen wurde. Die Rechnung ist spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Versendung der Rechnung (Rechnungsdatum) zu bezahlen. Der Verlag ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden Verzugszinsen geltend zu machen.

4. Widerrufsrecht

Der Inserent hat die Möglichkeit, die aufgegebene Anzeige bis Montag, 16.00 Uhr (Anzeigenschluss), vor Erscheinen der nächsten Ausgabe schriftlich zu widerrufen. Soweit es sich bei dem Inserenten um einen Verbraucher handelt, ist der Widerruf in Textform ausreichend.

5. Gewährleistung

Der Inserent ist verpflichtet, seine Anzeige nach Veröffentlichung zu prüfen und dem Verlag etwaige Mängel unverzüglich mitzuteilen. Bei durch den Verlag verschuldetem, fehlerhaftem Abdruck der Anzeige hat der Inserent Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine, dem Umfang der fehlerhaft erschienenen Anzeige entsprechenden Ersatzanzeige.

6. Haftung

Die veröffentlichten Anzeigentexte sind fremde Inhalte, für die der Verlag nicht verantwortlich ist. Für die Inhalte, insbesondere deren Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, ist ausschließlich der Inserent verantwortlich. Der Verlag stellt ausschließlich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Anzeigentexten Dritter zur Verfügung.

7. Verpflichtungen des Inserenten

Der Inserent ist verpflichtet, keine Anzeigeninhalte einzustellen, die gegen bestehende Gesetze (insbesondere Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht etc.) verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen (insbesondere Namensrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.). Der Kunde stellt den Verlag beziehungsweise dessen Erfüllungsgehilfen von jeglichen Kosten, Aufwendungen und Schäden sowie von Ansprüchen Dritter frei, die wegen des Inhaltes einer Anzeige oder in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden. Insoweit übernimmt der Inserent auch die anfallenden Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
Die Einstellung von Anzeigeninhalten im Namen von Dritten ohne deren ausdrückliche vorherige Zustimmung ist unzulässig. Insbesondere dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen keine Telefonnummern oder Adressen im Kleinanzeigenmarkt der Wochenzeitung „Wir in“ eingestellt werden.
Anzeigen, die gegen die genannten Punkte verstoßen, können vom Verlag gesperrt werden. Dem Kunden stehen durch die Sperrung der Anzeigen keine Ansprüche, insbesondere keine Schadensersatzansprüche zu.

8. Datenprüfung, Datenschutz

Der Kunde stimmt der Erhebung, der Verarbeitung und der Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Telekommunikationsgesetze. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden in erster Linie zur Vertragsabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt; sie werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass dies zur Durchführung des Vertrages zwingend notwendig ist oder der Kunde den Verlag hierzu ausdrücklich berechtigt.

9. Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit zulässig, das Amtsgericht Steinfurt beziehungsweise das Landgericht Münster vereinbart.

 

 

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Mediadaten Verlag Zeitung NRW Steinfurt