Hundehalter in der Pflicht

Insbesondere große Hunde sind in Wohngebieten anzuleinen. Darauf weist die Gemeinde Altenberge hin Foto: pixabay

Greven

Altenberge. Die Gemeindeverwaltung weist alle Hundebesitzer eindringlich auf ihre Verpflichtungen als Hundehalter hin. Zu den allgemeinen Pflichten nach dem Landeshundegesetz gehört, dass Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht.

In letzter Zeit häuften sich die Meldungen, dass sich Hunde unbeaufsichtigt außerhalb der Grundstücke ihrer Hundehalter aufhielten und Radfahrer und Spaziergänger belästigten. Auch sei es in mehreren Fällen zu Bissverletzungen anderer Hunde und auch Personen gekommen.

Bußgelder:
Die Gemeinde sieht sich veranlasst, alle gemeldeten Fälle entsprechend den Vorschriften des Landeshundegesetzes zu sanktionieren. Hierzu gehört die Verhängung von Bußgeldern, die Anordnung zur Vorführung zu einem Verhaltenstest, die Anordnung zum Leinen- und Maulkorbzwang und in Wiederholungsfällen sogar der Entzug des Hundes.
Ärgerlich und absolut nicht akzeptabel sei es insbesondere in Bereichen von ausgewiesenen Fahrrad- und Spazierwegen und in bebauten Bereichen, wenn Mitbürger diese Wege aus Angst vor Hundeattacken nicht mehr nutzten.
Zu den Vorschriften des Landeshundegesetzes gehöre weiterhin die Anzeige- und Mitteilungspflicht zur Haltung und Erwerb eines gefährlichen Hundes, zum Beispiel der Rassen Pittbull Terrier, Bullterrier und American Staffordshire Terrier. Die Anzeigenpflicht gelte ebenfalls für Hunde bestimmter Rassen wie American Bulldog und Rottweiler und auch für große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilo erreichten. Die schriftliche Anzeige sei beim Ordnungsamt der Gemeinde Altenberge zu erfolgen.
Für große Hunde gelte grundsätzlich außerhalb von privaten Grundstücken, innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen eine Anleinpflicht.