Immer mehr Städte verbieten Feuerwerk

Sollen Feuerwerke, wie sie alljährlich zu Silvester von jedermann abgebrannt werden dürfen, in Zukunft verboten werden? Foto: Andreas Weith / commons.wikimedia.org / CC BY-SA 4.0

Emsdetten

Emsdetten (hp). Es gibt eine Menge guter Gründe, die flächendeckende und für jedermann erlaubte Knallerei an Silvester zu beschränken oder sogar zu verbieten. Das legt zumindest eine Umfrage von YouGov nahe, ein international arbeitendes Markt- und Meinungsforschungsinstitut. Demnach befürworten 60 Prozent der befragten Bürger ein Böllerverbot.

Die Kritik an der Böllerei macht sich nicht nur an der Feinstabbelastung fest, die alljährlich an Silvester alle Grenzwerte geradezu pulverisiert und zumindest in Städten mit ohnehin schlechter Luft ein Grund wären, das Böllern zu beschränken. Mittlerweile haben 23 deutsche Großstädte aus diesem Grund bereits ein Böllerverbot erlassen. Auch Tierhalter wissen, wie sensibel und ängstlich ihre Hunde, Katzen und auch Vögel auf den in ihren Ohren infernalischen Lärm reagieren. Was meist gar nicht bedacht wird: Für die in Städten und in deren Umland lebenden Wildtiere bedeutet die Knallerei höchsten Stress, auf den sie mit Flucht und Panik reagieren. Nicht zu vergessen sind die Tausenden Verletzten und immer wieder auch Tote, die das Böllern alljährlich fordert. Vor allem aus diesem Grund ist das Böllern bereits jetzt in vielen Großstädten stark beschränkt. In Dortmund darf zum Beispiel in Bereichen um den Hauptbahnhof, in der Katharinenstraße und Kampstraße sowie am Alten Markt nicht geböllert werden, um die zahlreichen dort feiernden Menschen nicht zu gefährden. Düsseldorf verbietet das Böllern in seiner Altstadt zwischen Flinger- und Ratinger Straße und zwischen Rheinufer und Heinrich-Heine-Allee. In Hamburg gilt ein Böllerverbot im Bereich der Binnenalster, in München in der Altstadt und der Fußgängerzone, in Berlin am Brandenburger Tor und in Teilen des Alex. Es ist sicher nur noch eine Frage der Zeit bis auch kleinere Städte nachziehen und zumindest auf Teilen ihres Stadtgebietes das Böllern untersagen.

Böllern in Emsdetten ebenfalls begrenzt?

Dabei ist – genau genommen – das Böllern auch in Emsdetten bereits beschränkt. Denn auch hier gilt laut einer Stellungnahme der Ordnungsbehörde natürlich die sogenannte „Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ (1. SprengV) – darin regelt der § 23, wo nicht geböllert und kein Feuerwerk abgebrannt werden darf.

Nur in gut begründeten Ausnahmefällen kann eine Stadt oder Gemeinde von ihr abweichen.

„Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten“, heißt es darin.
Auf Anfrage von „Wir in Detten“ nach möglichen Verboten von Feuerwerke, antwortete die Stadt Emsdetten, dass ein Verbot von Feuerwerk durch die Ordnungsbehördliche Verordnung nicht möglich sei, da hier bundesrechtliche Regelungen entgegenstehen. Der Rat könnte jedoch beschließen, dass die Ordnungsbehörde regelmäßig bei der zutreffenden Ermessensentscheidung über die Genehmigung eines Feuerwerks die allgemein klimapolitische Zielsetzung höher bewertet als das Individualinteresse an der Durchführung eines solchen Feuerwerks. Das könnte dann auch für die Kirmesfeuerwerke gelten.

Bisher hat der Rat der Stadt Emsdetten hat für das Gemeindegebiet Emsdetten kein Verbot von Feuerwerk beschlossen.


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