NSG Sinninger Veen wird erneut ausgewiesen

Im Naturschutzgebiet „Sinninger Veen“ liegt ein Stillgewässer aus Emsaltwasser mit einer ausgeprägten Röhrichtzone. Foto: Biologische Station Kreis Steinfurt, Dr. Peter Schwartze

Emsdetten

Emsdetten. Die Bezirksregierung Münster beabsichtigt, das im Kreis Steinfurt liegende Naturschutzgebiet „Sinninger Veen“ erneut und erweitert als Schutzgebiet auszuweisen. Das etwa 2,5 Kilometer nordöstlich von Emsdetten liegende „Sinninger Veen“ wurde 1938 erstmalig als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Das Naturschutzgebiet soll von rund 2,55 Hektar auf zirka 10,8 Hektar erweitert werden. Es handelt sich um ein von Dünen umgebenes Emsaltwasser mit einer ausgeprägten Verlandungszone aus Röhrichten, Weidengebüschen und Erlenbruchwald. Die Dünen sind mit Eichen-Birkenwald bestockt.

Südöstlich schließt sich ein reich strukturierter Bereich des ehemaligen Emsaltwassers mit mosaikartig wechselnden Biotoptypen an. Er wird durch zwei flach ausgezogene Stillgewässer geprägt, an die sich Röhrichte, die zum Teil aus Schnabel-Segge bestehen, brachgefallenes Feuchtgrünland, Seggen- und binsenreichen Nasswiesen sowie Weiden- und Erlengebüschen anschließen. Zudem findet sich aufgrund der Dünenstrukturen im Südosten ein gut ausgeprägter Silikattrockenrasen mit Heidekraut und Sand-Seggen.

Die umgebenden Dünen werden von einem trockenen Eichen-Birkenwald sowie von Kiefernwald eingenommen.Wichtige Ziele der Schutzgebietsausweisung sind die Erhaltung und Entwicklung des nördlich gelegenen Stillgewässers mit seiner ausgeprägten Verlandungszone sowie des sich südöstlich anschließenden Biotopkomplexes mit seinen kleinräumig wechselnden Standortbedingungen, einschließlich der vorhandenen typisch ausgebildeten Biotoptypen (Kleingewässer, Röhricht, Nasswiesen, Trockenrasen, Bruchwäldern) als Lebensraum für gefährdete Pflanzen und Tierarten wie Amphibien, Vögeln und Insekten als Trittsteinbiotop in einem intensiv genutzten Umfeld.
Der Entwurf der neuen Verordnung sowie die dazugehörigen Kartenunterlagen liegen bis zum 1. September bei der Stadtverwaltung, Fachdienst 61 Stadtentwicklung und Umwelt, nach vorheriger Terminabsprache unter 02572 / 922506 sowie beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt in Steinfurt, Raum 522, zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können Eigentümer und sonstige Berechtigte Bedenken und Anregungen schriftlich oder persönlich bei der Stadt Emsdetten und beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt vorbringen.

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte am 14. Juli 2020 im Amtsblatt des Kreises Steinfurt. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW.

Für weitere Informationen steht Jutta Stöppler vom Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt unter der Telefonnummer 02551 / 691495 zur Verfügung.


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