Die Radsaison beginnt

Foto: privat

Emsdetten

Emsdetten. Mit Beginn der Radsaison wird es auf den Straßen und Radwegen wieder voller. Grundsätzlich hat die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmenden natürlich oberste Priorität. Für ein harmonisches Miteinander aller Beteiligten möchte die Stadt Emsdetten in einer Pressemitteilung noch mal auf die Regeln zur Radwegebenutzungspflicht sowie auf die Regeln der verschiedenen Kreisverkehre hingewiesen.
Straßen ohne Radweg

An Straßen ohne Radwege dürfen Radfahrende natürlich im sogenannten „Mischverkehr“ gemeinsam mit dem Kraftfahrzeug-Verkehr auf der Fahrbahn fahren. Das ist zum Beispiel an den Straßen Lange Straße, Wibbelstraße und Schützenstraße der Fall. Erfahrungen zeigen, dass Radfahrende hier oft deutlicher von anderen Verkehrsteilnehmenden wahrgenommen werden. Dadurch werden sie häufig weniger gefährdet – etwa wenn Fahrzeuge aus Zufahrten in eine Straße einfahren.

Radweg, aber ohne Benutzungspflicht

Es gibt aber auch Straßen, an denen Radwege zwar vorhanden sind, diese aber nicht genutzt werden müssen. Dort liegt also keine Radwegebenutzungspflicht vor. So wurde die Radwegebenutzungspflicht aktuell beispielsweise an der Amtmann-Schipper-Straße und der Straße In der Lauge außerhalb des Innenstadtrings aufgehoben. Weitere Straßen, an denen der Radweg freiwillig genutzt werden kann, sind beispielsweise die Nordwalder Straße, Borghorster Straße, Hansestraße, Brookweg, Vennweg oder der Hemberger Damm.
Wenn kein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist, dürfen Radfahrende auf der Straße im „Mischverkehr“ fahren.

Radwege­benutzungspflicht

Eine Benutzungspflicht für Radwege liegt vor, wenn eines der folgenden Verkehrszeichen am Radweg angebracht ist:

• links: Verkehrszeichen Nr. 237 „Radweg“
• Mitte: Verkehrszeichen Nr. 240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ oder
• rechts: Verkehrszeichen Nr. 241-30 „Getrennter Geh- und Radweg“

Regelungen der Kreisverkehre

Es gibt in Emsdetten prinzipiell drei unterschiedliche Führungsformen in Kreisverkehren mit verschiedenen Regelungen zur Vorfahrtsberechtigung. Entsprechende Beschilderungen weisen jeweils auf die geltenden Regelungen hin.

Separater Radweg mit Vorfahrt

An diesen Kreisverkehren stehen für den Radverkehr direkt neben der Fahrbahn Bordstein-Radwege zur Verfügung. Radfahrende haben Vorfahrt vor ein- oder abbiegenden Fahrzeugen. Dies ist durch eine rote Markierung erkennbar.

Separater Radweg ohne Vorfahrt

Auch an den Kreisverkehren außerhalb der Innenstadt gibt es Radwege direkt neben den Fahrbahnen. Hier hat dann allerdings der Kraftfahrzeugverkehr Vorrang!

Führung des Radverkehrs auf der Straße

Hier wird der Radverkehr auf der Fahrbahn im Kreisverkehr mitgeführt. Radfahrende haben im Kreis Vorfahrt vor ein- oder abbiegenden Fahrzeugen.


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