Eichenprozessionsspinner ist wieder unterwegs

Der Eichenprozessionsspinner. Foto: Pressestelle Rheine

Rheine

Rheine. Von Anfang Mai bis in den August hinein ist im gesamten Stadtgebiet Rheines wieder mit Raupen und Raupennestern des Eichenprozessionsspinners (kurz: EPS) zu rechnen. Der Fachbereich Grün der Technischen Betriebe Rheine AöR geht davon aus, dass ein Großteil der Eichen befallen sein wird.

Die Brennhaare der Raupen, die ein Nesselgift enthalten, können für Menschen und Tieren zum Teil erhebliche gesundheitliche Folgen haben. Ein Kontakt mit den fast unsichtbaren Härchen löst Hautausschläge, Brennen und Juckreiz aus. Seltener kommt es auch zu schwereren Reaktionen wie Atemwegs­reizungen, Bindehautentzündungen oder Fieber. Im Gebiet des Kreises Steinfurt sind allerdings in den letzten Jahren keine Fälle von schweren allergischen Reaktionen bekannt geworden.

Erste Raupen des Eichenprozessionsspinners wurden bereits Ende April in Rheine festgestellt. Die kühle Witterung im Mai hat die Entwicklung der Raupen aber offenbar leicht verzögert. In den kommenden Wochen gehen die Fachleute jedoch davon aus, dass sie die ball- oder sackförmigen Gespinstnester und die behaarten Raupen an den Stämmen und Ästen befallener Eichen finden werden. Aktuell melden sich momentan jedoch viele besorgte Bürger bei den Technischen Betrieben, um großflächige Raupengespinste anzuzeigen, die sich in Sträuchern befinden. Hierbei handelt es sich nicht um Eichenprozessionsspinner, sondern vielmehr um gesundheitlich unbedenkliche Gespinstmotten-Raupen. Anhand der grünlichen Färbung und der fehlenden Behaarung lassen sich die harmlosen Raupen sehr gut von denen des Eichenprozessionsspinners unterscheiden

. Zudem treten die Raupen des Eichenprozessionsspinners nur an Eichen auf. Um die Plage einzudämmen, führen geschulte Mitarbeiter des Fachbereiches Grün der Technischen Betriebe Rheine AöR in den kommenden Wochen wieder gezielte Kontrollen der Eichen auf öffentlichen Flächen und an städtischen Einrichtungen durch. Zunächst werden dabei vorrangig die städtischen Eichenbestände an allen sensiblen öffentlichen Bereichen – wie Schulhöfen, Kinderspielplätzen sowie stärker genutzten Aufenthaltsbereichen in Grünanlagen und an Straßen – überprüft. Gefundene Raupen und Raupennester des EPS werden sukzessive beseitigt. An sensiblen öffentlichen Flächen, an denen befallene Eichen festgestellt wurden, werden zudem Warnhinweise angebracht. Besonders gefährdete Bereiche wie Kinderspielplätze oder stärker frequentierte Aufenthaltsbereiche im öffentlichen Raum müssen gegebenenfalls auch zeitweise gesperrt werden.

Wer einen Eichenprozessionsspinner-Befall auf einer öffentlichen Fläche der Stadt Rheine bemerkt und vermutet, dass der Befall noch nicht bekannt ist, sollte diesen in dem dafür eigens neu eingerichteten Online-Meldeverfahren der zuständigen Stelle melden. Eine Meldepflicht besteht aber grundsätzlich nicht. Das Online-Formular findet sich auf den Internetseiten der Stadt Rheine unter www.rheine.de/eps und auf den Seiten der Technischen Betriebe Rheine AöR unter www.tb-rheine.de. Neben dem Meldeformular findet sich dort zudem eine laufend aktualisierte, interaktive Karte, in der die Standorte von bereits gemeldeten Bäumen mit Eichenprozessionsspinnerbefall eingezeichnet sind.

Auch nähere Informationen und Tipps zum Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner sind dort zu lesen. Telefonisch kann ein Eichenprozessionsspinnerbefall an städtischen Eichen bei den Technischen Betrieben unter 05971 / 9548716 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gemeldet werden. Für die Entfernung von Raupen und Raupennestern des Eichenprozessionsspinners auf privaten Grundstücken ist grundsätzlich der jeweilige Eigentümer verantwortlich.

Bekämpfungsmaßnahmen an privaten Bäumen sind also vom jeweiligen Eigentümer auf eigene Kosten zu veranlassen. Hierzu sollten geeignete Fachbetriebe beauftragt werden, die eine Beseitigung mit der erforderlichen Schutzausrüstung ausführen können.

Aufgrund der Gesundheitsgefahren bei direktem Kontakt mit den Raupen oder Nestern, die bei unsachgemäßen Beseitigungsmaßnahmen besonders hoch sind, wird dringend davon abgeraten, selbst tätig zu werden.


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