Ehemalige Polizei wird zur Flüchtlingsunterkunft

Das Bild zeigt (v.l.) Ralf Althoff (Hausmeister), Christa Heufes (Stadt Rheine), Frederik Löbker (THW), Jürgen Koch (Stadt Rheine), Sigfried Müller (Stadt Rheine), Raimund Gausmann (Beigeordneter) und Dr. Peter Lüttmann (BM). Foto: Stadtpressestelle Rheine

Rheine

Rheine. Das Kriegsgeschehen in der Ukraine zwingt hunderttausende Menschen zur Flucht. Auch in Rheine haben inzwischen knapp 700 Menschen Zuflucht gefunden (Tendenz steigend). Etwa die Hälfte der Geflüchteten sind durch die Bereitstellung von Wohnraum durch Bürger privat untergebracht.

Zudem erschließt die Stadt Rheine aktuell weiteren Wohnraum durch Anmietungen und Ankauf. Auch die ehemalige Polizeistation an der Gartenstraße 40 wird erneut als Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von Geflüchteten hergerichtet und in Kürze in Betrieb genommen.

Bei der Einrichtung der Unterkunft leistete der THW-Ortsverband Rheine tatkräftige Unterstützung. Ein Dank gilt auch dem Land NRW. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW als Eigentümer des Gebäudes hat der Stadt ganz unbürokratisch die Unterkunft zur Verfügung gestellt. Im Rahmen eines flexiblen Mietvertrages hat man nun – abhängig von der weiteren Entwicklung – die Möglichkeit, den zunächst bis zum Jahresende geschlossenen Mietvertrag bei Bedarf zu verlängern.

Insgesamt können im ehemaligen Polizeigebäude 84 Personen wohnen. Es gibt abgetrennte Wohnbereiche, die Privatsphäre ermöglichen. In jedem Raum befindet sich ein Kühlschrank. Lediglich die Sanitärräume werden – getrennt nach Geschlechtern – gemeinsam genutzt. Auf jeder Etage befindet sich eine Gemeinschaftsküche. Sozialarbeiter betreuen die Bewohner (ein Teammitglied ist sogar der ukrainischern Sprache mächtig).
Und auch ein Sicherheitsdienst wird beauftragt.
Zu den Kosten

Seitens des Landes gibt es eine Pauschale von 875 Euro pro Person pro Monat. Jeder Flüchtling erhält derzeit Asylleistungen, ab dem 1. Juni soll es jedoch Leistungen nach dem SGB II geben.Im Rahmen einer Sondersitzung am 13. April hatte das Landeskabinett beschlossen, dass die Bundesmittel – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushalts- und Finanz-ausschusses – zeitnah und in voller Höhe an die nord­rhein-westfälischen Kommunen weitergeleitet werden sollen. Neben den Kosten der Unterkunft umfassen diese auch eine Überbrückungspauschale zur Abgeltung der Kosten, die zur bisherigen Unterstützung der Geflüchteten im Bereich der Lebenshaltungskosten angefallen sind, sowie ergänzende Kosten im Zusammenhang mit den Geflüchteten, etwa für die Kinderbetreuung und Beschulung sowie Gesundheits- und Pflegekosten.

Von den rund 430 Millionen Euro werden drei Viertel (323 Millionen Euro) in pauschalierter Form an die Kommunen weitergeleitet. Die Zuweisungen erfolgen in mehreren Tranchen, um eine gerechte Verteilung der Mittel auf die Kommunen sicherzustellen.

In einem ersten Schritt sollen von den auf NRW entfallenden 430,8 Millionen Euro Bundeseinnahmen unmittelbar 215,4 Millionen Euro schnell und unbürokratisch an die Kommunen in pauschalierter Form weitergeleitet werden.
In einem zweiten Schritt sollen dann weitere 107,7 Millionen Euro an die Kommunen ausgezahlt werden. Die Zuweisung der 215,4 Millionen Euro wird auf der Grundlage einer Abfrage bei den Kommunen, wie viele berücksichtigungsfähige Personen zum Stichtag bei ihnen anwesend sind, verteilt.

Wie hoch der auf die Stadt Rheine entfallende Anteil sein wird, dazu kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Die notwendigen Meldungen zu den berücksichtigungsfähigen Personen hat die Stadt abgegeben.


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