Geld für Innenstadt-Umgestaltung

Steinfurt

Ochtrup. Das Land NRW und der Bund fördern die Umgestaltung der Ochtruper Innenstadt mit einer weiteren Fördersumme in Höhe von 512.000 Euro als zweiten Teil einer Gesamtförderung.

 

Bereits Ende 2013 hatten die Fördergeber 1,23 Millionen zur Aufwertung der Ochtruper Innenstadt bereitgestellt. Voraussetzung war und ist die konzeptionelle Entscheidung des Rates zur Umgestaltung und Verschönerung der Innenstadt, wie sie das Stadtentwicklungskonzept darlegt. Insbesondere die Erhöhung der Aufenthaltsqulität sowie die Nutzbarkeit der Platzbereiche für die Bewohner und Innenstadtbesucher und die damit verbundene Steigerung der Attraktivität der Fußgängerzone als Einkaufs- und Flaniermeile stehen im Fokus der Förderung.

So konnten unter anderem die Baumaßnahme am Pottbäckerplatz umgesetzt werden, weitere konzeptionelle Planungen wie etwa das Einzelhandelskonzept auf den Weg gebracht werden oder auch ein Realisierungswettbewerb ausgelobt werden. Die Umgestaltung des Lambertikirchplatzes steht nun als nächste  Maßnahme vor der Realisierung. Mit einer aktuellen Förderzusage sind jetzt die Grundvoraussetzungen für die Fortführung der bereits begonnenen Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt gegeben. Dazu gehören Maßnahmen wie die Umgestaltung der Fußgängerzone Weinerstraße und Bahnhofstraße.

Die Zusage zur Realisierung eines Spiel- und Bewegungsangebotes im Bereich der historischen Wallanlage – nach einem vorgeschalteten Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen – wurde auf Anregung von Minister Groschek anlässlich seines Besuches im vergangenen Jahr  zusätzlich in den Maß-nahmenkatalog aufgenommen und stößt im Rathaus auf große Zustimmung. Grundsätzlich wird die erneute Förderungszusage im Rathaus als Bestätigung der konsequenten Umsetzung der Aussagen des Stadtentwicklungskonzeptes zur städtebaulichen und stadtgestalterischen Aufwertung der Innenstadt gewertet.

In zahlreichen Abstimmungsgesprächen mit der Bezirksregierung und dem Ministerium, nicht zuletzt beim Besuch des Regierungspräsidenten im Juni, ist die Stärkung der traditionellen Einkauflagen und die Beibehaltung der Struktur der fußläufigen Erschließung in der Altstadt als wichtiger Aspekt der Förderung herausgestellt worden.

Während die Städtebaufördermittel der ersten Zuwendung bis Ende 2017 ausgegeben werden müssen, ist der Bewilligungszeitraum der erneuten Förderung bis Ende 2019 begrenzt.


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