Region bezieht Position

Oberbürgermeister Dieter Krone und Bürgermeister beziehungsweise Vertreter aus den benachbarten Städten und Landkreisen sagen „Nein“ zur Erweiterung des DOC Ochtrup. Foto: privat

Steinfurt

Lingen/Ochtrup. Strikte Ablehnung gegen die Erweiterung des DOC (Designer Outlet-Center) Ochtrup und damit gegen die darauf ausgerichtete Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Ochtrup haben die benachbarten Kommunen und Landkreise in einem weiteren Treffen in Lingen geäußert.

 

 

Die Stadt Lingen und die Stadt Rheine hatten gemeinsam zu diesem Treffen eingeladen. Mittlerweile sind 17 Kommunen und drei Landkreise in den von der EWG für Rheine mbH organisierten Zusammenschluss eingebunden. Das bestehende DOC mit einer Verkaufsfläche von 11.500 Quadratmeter soll auf 19.800 Quadratmeter erweitert werden.

Die deutliche Erhöhung der Verkaufsfläche um mehr als 70 Prozent und die Verlagerung des Schwerpunktes auf den Verkauf auch hochwertiger Bekleidung werden von allen am Treffen beteiligten Kommunen und Landkreisen strikt abgelehnt, weil ein derartiges Großprojekt den zentralörtlichen Versorgungsauftrag von Ochtrup als kleineres Mittelzentrum bei weitem übersteigt. Scharf kritisiert wurde auch, dass die Negativauswirkungen der DOC-Erweiterung auf die Innenstädte und Ortszentren der benachbarten Kommunen im Rahmen der Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes überhaupt nicht beleuchtet wurden.

Die beabsichtigte Vergrößerung des zentralen Versorgungsbereiches von Ochtrup für die DOC-Erweiterung sei nicht gerechtfertigt, betonten auch die von dem regionalen Zusammenschluss beauftragten Rechtsanwälte Dr. Heinz Janning und Dr. Olaf Bischopink (Baumeister Rechtsanwälte), die die rechtlichen Vorbehalte gegen das Projekt und das weitere Planverfahren näher erläuterten.

Entsprechende Stellungnahmen der beteiligten Nachbarkommunen und Kreise mit weiteren Kritikpunkten sind an die Stadt Ochtrup gegangen. Die Vorlage zur Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Ochtrup wird voraussichtlich am 30. Juni im Ausschuss für Planen und Bauen und am 6. Juli im Rat der Stadt Ochtrup beraten.

Im Herbst wird voraussichtlich der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Ochtrup über die Planentwürfe für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB entscheiden. Die Umlandkommunen machten beim Treffen deutlich, dass sie für rechtliche Schritte bereit sind und einen möglichen Prozess gemeinsam finanzieren werden.


Anzeige