Abfuhr von Grünschnitt

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Steinfurt

Ochtrup. Die zweite Grünschnittabfuhr in diesem Jahr für den Innenbereich der Stadt Ochtrup findet für alle Sammelbezirke in der kommenden Woche parallel zur Biotonne statt (Abfuhrbereich 1 am Montag (17. Oktober), Abfuhrbereich 2 am Dienstag (18. Oktober), Abfuhrbereich 3 am Mittwoch (19. Oktober) und Abfuhrbereich 4 am Donnerstag (20. Oktober).

Bei der Grünschnittabfuhr werden Äste (bis maximal 15 Zentimeter Durchmesser) und Strauchschnitt (bis 1,5 Meter Länge) abgefahren. Strauchschnitt ist unbedingt mit einer Schnur aus verrottbarem Material zu bündeln. Entsprechender Baum- oder Strauchschnitt, der so klein ist, dass er sich nicht zum Bündeln eignet (wie zum BeispielHecken-Formschnitt), kann in verrottbaren Papiersäcken oder Kartons an die Straße gestellt werden. Schnittgut in Plastiksäcken wird nicht mitgenommen, da Plastiksäcke nicht verrottbar sind.

Bei Laub, Rasenschnitt oder Gartenwildkräutern handelt es sich nicht um Baum- oder Strauchschnitt. Dieses verrottbare Material ist über die Biotonne oder den eigenen Komposthaufen zu entsorgen. Kartons, die Laub, Rasenschnitt oder ähnliches enthalten, können daher ebenfalls nicht abgefahren werden.

Der Grünschnitt muss am Rand von öffentlich zugänglichen Straßen und Wegen gelagert werden. Zur Mitnahme von Grünschnitt, der auf Privatflächen liegt, ist das Abfuhrunternehmen nicht verpflichtet. Unbedingt zu beachten ist auch, dass das Material am jeweiligen Tag bereits morgens ab 6 Uhr abgefahren wird. Grünschnitt, der zu spät an die Straße gelegt wird, wird folglich nicht mehr abgeholt. Im Interesse eines sauberen Ortsbildes sollte aber kein Grünmaterial länger als zwei Tage vor der Abfuhr an die Straße gelegt werden.

Das wilde Ablagern von Grünschnitt in der freien Landschaft stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die bei Bekanntwerden mit hohen Geldbußen geahndet wird. Die Stadt Ochtrup bittet die Bevölkerung daher, die halbjährlichen Termine für die Grünschnittabfuhr zu nutzen.

Grünschnitt, der nicht zu den beiden jährlichen Sammelterminen anfällt, kann, ebenso wie Rasenschnitt und Laub, gegen eine geringe Gebühr bei der Sammelstelle des Kreises Steinfurt, Firma Kockmann GmbH, Weinerpark 17, abgegeben werden. Die Öffnungszeiten sind dort montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr und samstags von 7 bis 13 Uhr.

Im Außenbereich wird kein Grünmaterial eingesammelt. Wer im Außenbereich beabsichtigt, Grünschnitt oder Schlagabraum zu verbrennen, ist verpflichtet, dies dem Ordnungsamt der Stadt Ochtrup mindestens drei Tage vorher anzuzeigen.


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