Ochtrup. Das neue Pflegestärkungsgesetz war nun das Thema einer Informationsveranstaltung der Katholischen Frauengemeinschaft (kfd) St. Lamberti. Andrea Fröse, Pflegedienstleiterin beim Malteser Hilfsdienst, referierte zu Möglichkeiten, Verbesserungen und Veränderungen, die ab Jahresbeginn in Kraft getreten sind.
„Nicht mehr nur der Pflegebedarf in Minuten, sondern der Grad der Selbständigkeit eines Menschen wird bei der Einstufung berücksichtigt“, informierte Andrea Fröse. Das neue Verfahren stelle den Menschen, seine Ressourcen und Fähigkeiten in den Mittelpunkt der Bewertungen, zitiert die kfd in einem
Pressetext die Referentin. Waren bisher drei Pflegestufen maßgebend, sehe das neue Gesetz fünf Pflegegrade vor. „So wird zum Beispiel eine Demenzerkrankung und die damit verbundenen Einschränkungen der Alltagskompetenz bei der Einstufung berücksichtigt“, informierte Fröse das interessierte Publikum.
Viele Fragen aus dem Plenum konnte die Referentin im Anschluss an ihren Vortrag beantworten. So wurde dargestellt, wo und wie die Pflege unterstützenden Leistungen beantragt werden können. Auch der Anspruch auf finanzielle Leistungen bei der Notwendigkeit hauswirtschaftlicher Hilfe war nicht allen Zuhörerinnen bekannt.