Das neue Pflege­stärkungsgesetz

Kfd-Vorstandsmitglied Maria Hoppe (links) dankt Andrea Fröse für ihr Referat. Foto: Anne Mewes

Steinfurt

Ochtrup. Das neue Pflegestärkungsgesetz war nun das Thema einer Informationsveranstaltung der Katholischen Frauengemeinschaft (kfd) St. Lamberti. Andrea Fröse, Pflegedienstleiterin beim Malteser Hilfsdienst, referierte zu Möglichkeiten, Verbesserungen und Veränderungen, die ab Jahresbeginn in Kraft getreten sind.

„Nicht mehr nur der Pflegebedarf in Minuten, sondern der Grad der Selbständigkeit eines Menschen wird bei der Einstufung berücksichtigt“, informierte Andrea Fröse. Das neue Verfahren stelle den Menschen, seine Ressourcen und Fähigkeiten in den Mittelpunkt der Bewertungen, zitiert die kfd in einem

Pressetext die Referentin. Waren bisher drei Pflegestufen maßgebend, sehe das neue Gesetz fünf Pflegegrade vor. „So wird zum Beispiel eine Demenzerkrankung und die damit verbundenen Einschränkungen der Alltagskompetenz bei der Einstufung berücksichtigt“, informierte Fröse das interessierte Publikum.

Viele Fragen aus dem Plenum konnte die Referentin im Anschluss an ihren Vortrag beantworten. So wurde dargestellt, wo und wie die Pflege unterstützenden Leistungen beantragt werden können. Auch der Anspruch auf finanzielle Leistungen bei der Notwendigkeit hauswirtschaftlicher Hilfe war nicht allen Zuhörerinnen bekannt.


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