Verkehrskontrolle auf der B 54, Betäubungsmitteln, Verfolgungsfahrt

Foto: Kreispolizeibehörde

Überregional

Am Freitag (14.05.21) führten Polizeikräfte des Verkehrsdienstes in der Zeit von 13.45 Uhr bis 19.00 Uhr eine großangelegte Verkehrskontrolle im Bereich Steinfurt und Ochtrup durch. Das Hauptaugenmerk lag auf der Feststellung der Verkehrstüchtigkeit von Fahrzeugführern.

Um eventuell Betäubungsmittel schnell auffinden zu können, unterstützte ein Diensthundeführer aus Münster mit seinem Rauschgiftspürhund die Kontrollen. An den drei Kontrollstellen, die in Steinfurt am Parkplatz Mühlenstraße und an der B 54 an den Parkplätzen Weiner lagen, hielten die Beamten eine Vielzahl von Fahrzeugen an. 80 Fahrzeuge wurden eingehender kontrolliert. Aus polizeilicher Sicht ist das Ergebnis besorgniserregend. Bei zehn Fahrzeugführern wurde nach vorausgegangenem Test eine Blutprobe wegen Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln angeordnet.

Alle betroffenen Fahrzeugführer durften nicht mehr weiterfahren und mussten ihr Fahrzeug vor Ort stehen lassen. Zehn Strafanzeigen wurden wegen des Besitzes von Betäubungsmittel gefertigt. Besonders erwähnenswert ist ein Vorfall mit einem Motorradfahrer. Dieser hatte sein Motorrad technisch verändert. Als er in die Kontrollstelle fuhr, wurde er angehalten und überprüft. Das Motorrad wurde zwecks Überprüfung durch einen Sachverständigen sichergestellt. Als die Beamten sich näher mit dem Fahrer beschäftigten, kam der Verdacht auf Drogenkonsum auf. Ein Test verlief positiv.

Der Fahrer gab im Anschluss an, des Öfteren Drogen zu konsumieren. Neben den Feststellungen im Bereich des Betäubungsmittelrechts wurden zahlreiche Verstöße im verkehrsrechtlichen Sektor geahndet. Unter anderem wurde in 16 Fällen ein Verstoß gegen die Gurtpflicht festgestellt, die alle mit einem Verwarngeld belegt wurden.

Zwei weitere Fahrzeugführer durften ebenfalls nicht mehr weiterfahren. Sie hatten alkoholische Getränke zu sich genommen und waren danach in ihr Auto gestiegen, obwohl Alkoholkonsum nachgewiesen werden konnte. Gegen 15.20 Uhr wurde ein BMW 320 auf dem Parkplatz Weiner in Fahrtrichtung Gronau angehalten. Das Fahrzeug war mit insgesamt vier jugendlichen Personen besetzt. In dem Moment, als eine Polizeibeamtin an das Fahrzeug herantrat, beschleunigte dieses und fuhr davon.

Die Polizei nahm die Verfolgung auf; verlor den Pkw aber schon nach kurzer Zeit aus den Augen. Der 15-Jährige verließ dann im weiteren Verlauf die B 54 und kam auf einer Straße in der Bauernschaft Weiner mit dem Fahrzeug von der Fahrbahn ab und rutschte in den Straßengraben. Er hatte offensichtlich die Kontrolle über den Pkw verloren.

Die Polizei traf unmittelbar danach am Unfallort ein. Im Fahrzeug befanden sich drei weitere Insassen im Alter von 15 bis 17 Jahren. Der 15-jährige Fahrer und der Beifahrer verletzten sich leicht; die weiteren zwei Insassen blieben unverletzt. Nach ersten Feststellungen hatte der 15 - Jährige den Pkw der Mutter seiner Freundin entwendet. Die Polizei stellte den Pkw sicher und informierte die Erziehungsberechtigten. Dem 15- jährigen Fahrer droht eine Strafanzeige wegen der diversen Verkehrsdelikte, insbesondere auch wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.


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