Nachts mehr Geräusche - Abschaltungen von Winderenergieanlagen

Die Auswirkungen des veränderten Schall- und Schattenwurfs wurden von Prowind durch einen Gutachter untersucht. Die temporären Maßnahmen für die Aufhebung der Schattenabschaltung und die Erhöhung des Schallpegels gelten aktuell bis zum 15. April 2024. Foto: Prowind

Überregional

Emsdetten. Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni eine Wiederaufnahme des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) für die Heizperiode 2023/24 beschlossen. Bereits im Jahr 2022 trat dieses Gesetz mit einer Befristung bis zum 15. April in Kraft und wird nun mit einer erneuten Befristung bis zum 15. April 2024 Gültigkeit behalten.

Dies beinhaltet Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, kurz BImSchG, welches zum 13. Oktober 2022 in Kraft trat. Auch in den Windparks des Osnabrücker Unternehmens Prowind GmbH und durch die Firma initiierte Bürgerwindparks wird diese Gesetzeswiederaufnahme nach Genehmigungserteilung umgesetzt.

„Auch nach fast einem Jahr, mit kurzer Pause der Gesetzesanpassung, ist es uns erneut ein wichtiges Anliegen unsere Anwohner, welche die Wiederaufnahme betrifft, optimal zu informieren und über die bevorstehenden Änderungen in Kenntnis zu setzen,“ so Geschäftsführer Benedikt Freiherr von Lüninck.

Was genau bedeutet diese Anpassung für die Anwohner der Windparks?

Jede Windenergieanlage wirft an sonnigen Tagen einen Schatten, welcher zu bestimmten Tageszeiten auch Wohngebiete und einzelne Wohngebäude tangiert. In der Vergangenheit mussten die betroffenen Windräder für diese Tageszeiten in den Ruhemodus versetzt werden, um den Schattenwurf auf die Wohnbebauung auf ein Minimum zu reduzieren.

Durch die Anpassung im Gesetz wird diese Schattenabschaltung temporär bis Mitte April 2024 ausgesetzt. Daher kann es bei Anwohnern, besonders in den Morgen- und Abendstunden, zu einer Erhöhung des Schlagschattens kommen. Des Weiteren können die Anlagen temporär ihren Schallleistungspegel um maximal vier Dezibel erhöhen.

Nachts werden einige Windenergieanlagen mit einer Schallreduzierung betrieben. In dieser Zeit erzeugen sie weniger Geräusche, aber auch weniger Strom. Durch das angepasste Gesetz werden hauptsächlich zu diesen Zeiten die Schallgrenzwerte erhöht, wodurch es in den Nachtstunden teilweise zu einem erhöhten Geräuschpegel kommen kann.

Die von der Wiederaufnahme betroffenen Windparks befinden sich in folgenden Städten und Gemeinden: Emsdetten (Veltrup), Bad Bentheim, Beckum, Wölsickendorf, Merzen, Glandorf, Freren, Hilgermissen, Lippetal und Sögel.


Anzeige