Heckenschnitt nur bis Ende Februar erlaubt!

Foto: privat

Recht & Rat

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH:

„Als natürlicher, grüner Sichtschutz und Grundstücksabgrenzung sind Hecken sehr beliebt. Allerdings nehmen sie durch ihr Wachstum schnell mehr Platz ein als gewünscht. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist ein deutlicher Rückschnitt von Hecken nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt.

Denn in den übrigen Monaten nutzen Vögel die Hecken zum Brüten. Dann ist nur noch ein schonender Form- und Pflegeschnitt zulässig. Und auch das nur nach einer Kontrolle, ob sich auch wirklich kein bewohntes Vogelnest in der Hecke befindet.

Ein größerer Heckenschnitt außerhalb der erlaubten Zeit ist eine Ordnungswidrigkeit und es droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Da es weitere Regelungen gibt, die womöglich einen Heckenrückschnitt verlangen, sollten Gartenbesitzer sich in den kommenden Wochen informieren. Beispielsweise enthalten die Nachbarschaftsgesetze der einzelnen Bundesländer Vorschriften zu Grenzabständen von Bepflanzungen. Städte und Gemeinden können aber auch anordnen, Hecken zurückzuschneiden, wenn sie den Straßenverkehr beeinträchtigen oder Fußgänger auf Gehwegen nicht mehr daran vorbeikommen.“


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